Vorlage - CH-068/2014

 
 
Betreff: Vereinsförderung 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
18.12.2014 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersicht Zuwendungsanträge 2015
Zuwendungsrichtlinien-gültig ab 2004

In Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 bewilligt die Gemeinde Chorin aus ihrem Haushalt den örtlichen und eingetragenen Vereinen gemäß der Anlage 1) eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung.

Die Abstimmungsergebnisse der 7 Einzelentscheidungen über die vorliegenden Anträge sind in der Anlage 1) dokumentiert. 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

In Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 haben insgesamt 7 Vereine einen form- und fristgemäßen Antrag auf eine finanzielle Zuwendung für 2015 an die Gemeinde Chorin gerichtet.

Die Eingangsfrist des Landfrauenvereins e.V. aus Serwest ist um einen Tag überschritten worden.

Die Gemeindevertretung trifft über jeden vorliegenden Antrag die endgültige Entscheidung, wie in Anlage 1) dokumentiert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

3.000,00 €

1110102-30100-5318000

2015

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Dagmar Kießling

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Zuwendungsanträge 2015 (319 KB)    
Anlage 2 2 Zuwendungsrichtlinien-gültig ab 2004 (191 KB)