Vorlage - CH-068/2014
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 bewilligt die Gemeinde Chorin aus ihrem Haushalt den örtlichen und eingetragenen Vereinen gemäß der Anlage 1) eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung. Die Abstimmungsergebnisse der 7 Einzelentscheidungen über die vorliegenden Anträge sind in der Anlage 1) dokumentiert.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
In Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 haben insgesamt 7 Vereine einen form- und fristgemäßen Antrag auf eine finanzielle Zuwendung für 2015 an die Gemeinde Chorin gerichtet. Die Eingangsfrist des Landfrauenvereins e.V. aus Serwest ist um einen Tag überschritten worden. Die Gemeindevertretung trifft über jeden vorliegenden Antrag die endgültige Entscheidung, wie in Anlage 1) dokumentiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |