Vorlage - AA-007/2022
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beruft den Amtswehrführer Herrn Peer Winkels, den 1. stellvertretenden Amtswehrführer Herrn Renè Dörbandt und den 2. stellvertretenden Amtswehrführer Herrn Christian Tietsch als beratende Mitglieder in den Feuerwehrausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt: Mit Beschluss AA-004/2022 hat der Amtsausschuss einen Feuerwehrausschuss gebildet. In diesen Ausschuss können nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder berufen werden.
Beratende Mitglieder haben in dem Ausschuss, in den sie berufen werden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter.
Die Berufung der beratenden Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |