Vorlage - CH-005/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Haushaltsjahr 2022.
Sachverhalt: Gemäß § 14 Absatz 1 der EigV hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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