Vorlage - LI-004/2022

 
 
Betreff: Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
01.02.2022 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022.

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Liepe hat für das Haushaltsjahr 2022 wegen des fehlenden Haushaltsausgleichs keine Haushaltssatzung erlassen und befindet sich nach § 69 BbgKVerf in der vorläufigen Haushaltsführung. Die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer erfolgt daher mit gesondertem Beschluss über die Hebesatzsatzung.

 

Die vorgeschlagenen Hebesätze haben sich seit 2015 nicht verändert. Diese liegen bei der Gewerbesteuer 4 v.H. über sowie bei der Grundsteuer A 7 v.H. und bei der Grundsteuer B 10 v.H. unter dem Nivellierungshebesatz für 2020.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde bei vorläufiger Haushaltsführung die Steuern, für die die Haushaltssatzung die Rechtsgrundlage ist, nach den Sätzen des Vorjahres erheben.

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag (§ 76 Abs. 2 BbgKVerf) aufnehmen. Der Höchstbetrag wird mit diesem Beschluss festgesetzt.

 

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Haushaltsauswirkungen

 

x  ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

x  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen