Vorlage - LI-004/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe hat für das Haushaltsjahr 2022 wegen des fehlenden Haushaltsausgleichs keine Haushaltssatzung erlassen und befindet sich nach § 69 BbgKVerf in der vorläufigen Haushaltsführung. Die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer erfolgt daher mit gesondertem Beschluss über die Hebesatzsatzung.
Die vorgeschlagenen Hebesätze haben sich seit 2015 nicht verändert. Diese liegen bei der Gewerbesteuer 4 v.H. über sowie bei der Grundsteuer A 7 v.H. und bei der Grundsteuer B 10 v.H. unter dem Nivellierungshebesatz für 2020.
Grundsätzlich darf die Gemeinde bei vorläufiger Haushaltsführung die Steuern, für die die Haushaltssatzung die Rechtsgrundlage ist, nach den Sätzen des Vorjahres erheben.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag (§ 76 Abs. 2 BbgKVerf) aufnehmen. Der Höchstbetrag wird mit diesem Beschluss festgesetzt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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