Vorlage - OD-069/2014

 
 
Betreff: Kreditaufnahme zur Finanzierung der Hangsicherungsmaßnahme Abschnitt Gartenstraße V. Teilbetrag 150.000 EUR
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
17.12.2014 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Im Rahmen des 2012 nach § 74 BbgKVerf genehmigten Gesamtbetrages der Kredite nimmt die Stadt Oderberg zur Finanzierung der Hangsicherungsmaßnahmen einen 5. Kreditbetrag auf.

 

Für die Neuaufnahme des  5. Kreditbetrages in Höhe von 150.000 EUR wird der Zuschlag der

 

………………………………………..…… für einen  Festzinszeitraum über…….………………Jahre

 

zu einem Zinssatz von ……. % p.a. nominal erteilt.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechend Kreditvertrag abzuschließen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Der Landkreis Barnim genehmigte der Stadt Oderberg zur Sicherung der Finanzierung der Hangsicherungsmaßnahmen einen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen von 3.100.000 EUR.

Von diesem Gesamtbetrag wurden bisher 2.300.000 EUR in Anspruch genommen. Der letzte Teilbetrag von 700.000 EUR wurde am 8.10.2013 bei der Sparkasse Barnim aufgenommen.

Seit 2010 wurden 2.409.284,99 EUR für die Hangsicherungsmaßnahme ausgezahlt. Es sind also noch 109.284,99 EUR aus der Kreditaufnahme zu finanzieren. Da der Rechtsstreit mit der Stump GmbH noch nicht abgeschlossen ist, sollen auch Mittel für die Kosten des Rechtsstreits bereitgehalten werden. Es wird daher die Aufnahme eines mittelfristigen Kredites in Höhe von 150.000 EUR vorgeschlagen. Die Stadt Oderberg ist nicht in der Lage, diese Zahlungsmittel aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Zur Stärkung der Liquidität der Stadt ist es erforderlich, von dem genehmigten Gesamtbetrag der Kredite im Umfang der für die Hangsicherung bisher erfolgten Inanspruchnahme und des noch zu erwartenden Bedarfs von Zahlungsmitteln, Gebrauch zu machen.

Die Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2012 und 2013 bleiben nach § 24 der KomHKV bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung verfügbar.

Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg hat der Stadt Oderberg die Erstattung der Zins- und Tilgungszahlungen in Aussicht gestellt.

Es wurden bei drei Kreditinstituten die Konditionen abgefragt. Die Angebote sind bis zum 17.12.2014 um 15.00 Uhr abzugeben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Einzahlung

KTR/ Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

150.000 €

6110102-80100-6927…

2014

Mittel stehen zur Verfügung

 

Deckungsvorschlag:

entfällt

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

Karin Löffler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen