Vorlage - AA-012/2022 IV

 
 
Betreff: Jugendarbeit: Umsetzungskonzeption 2022/2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Information
23.02.2022 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Information
03.03.2022 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
UK_2022-2023

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jährlich findet eine Abstimmung zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, der Jugendkoordination, den Jugendförderern sowie dem Landkreis Barnim statt, in der festgelegt wird, welche Ziele durch die Jugendarbeit im Amt Britz-Chorin-Oderberg erreicht werden sollen. Diese werden in der Umsetzungskonzeption niedergeschrieben (Anlage 1).

Die Ziele ergeben sich zum einen aus den Notwendigkeiten des Sozialraumes (statistische Daten mit Schlussfolgerungen) und zum anderen aus der aktuellen Interessenslage der Jugendlichen.

 

In diesem Jahr wurde eine Konzeption für das Jahr 2022/2023 erstellt und folgende Ziele wurden festgelegt:

 

Richtungsziel 1: Übergreifende Angebote

-          In den Jahren 2022/2023 haben Kinder und Jugendliche des Amtsbereiches sowie deren Bezugspersonen gemeindeübergreifende Möglichkeiten der Begegnung und Partizipation erhalten und genutzt.

 

Richtungsziel 2: Aufbauende und bewährte Angebote für Kinder und Jugendliche

-          Im Jahr 2021 ist es gelungen, Angebote der Jugendförderung in Jugendtreffs und/oder in Kooperation mit Schule des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu sichern.

  • Sicherung von aufbauenden und bewährten pädagogischen Angeboten für Kinder und Jugendliche

 

Richtungsziel 2: Förderung sozialer Kompetenzen in Koop. mit Schule

-          Im Jahr 2022/2023 haben Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen Möglichkeiten der Förderung ihrer sozialen Kompetenzen und Lebenskompetenzen erhalten und ausprobiert.

 

Neben den Richtungszielen sind in der Umsetzungskonzeption auch die weiteren Aufgaben der Jugendkoordination und der Jugendförderer festgeschrieben:

 

Jugendkoordination

     weitere Maßnahmen in Kooperation mit Schule

  • Reflektionsformen (Schüler/-innen und Lehrkräfte) 

     über die in den Richtungszielen benannten Abstimmungen hinaus, sind Teilnahmen in Gemeindevertretersitzungen, Sozialausschüsse zu gewünschten Themen angedacht (einschließlich Abstimmung mit BM und Gemeindevertreter/-innen)

     über die in den Richtungszielen benannten Abstimmungen hinaus, wird es einen weiteren regelmäßigen gegenseitigen Informationsaustausch und Abstimmungen zwischen Amtsverwaltung und Jugendkoordination geben (zu fachlichen Fragen, zu Finanzfragen, zu Entwicklungen/Tendenzen, zu Veranstaltungen, zu Problemen, zu Unsicherheiten und auch zu positiven Entwicklungen)

     regelmäßiger gegenseitiger Informationsaustausch und Abstimmung zwischen Jugendamt und Jugendkoordination – mindestens einmal monatlich (zu Entwicklungen / Tendenzen, in Umsetzung der Handlungsfelder zur kreislichen Jugendhilfeplanung, Sozialraumkonferenzen, Beratung mit den Jugendkoordinatoren des Ober- und Niederbarnims, Abstimmung zur Erarbeitung der jährlichen Umsetzungskonzeption sowie zu allgemeinen Unsicherheiten)

     über die in den Richtungszielen benannten Abstimmungen hinaus, wird die Weiterführung, Beratung und Bezuschussung von bereits bestehenden Angeboten, Maßnahmen und Projekte für Kinder und Jugendliche im Amt Britz-Chorin-Oderberg durch Vereine und der Jugendarbeit durch die Jugendkoordination geprüft und entschieden

     Zusammenarbeit mit dem Sozialraumbezogenen Dienst des Jugendamtes des LK Barnim

     14-tägige sozialräumliche „Dienstberatungen“ mit der mobilen Jugendförderin und dem mobilen Jugendförderer im Sozialraum (strukturelle/sozialräumliche/vernetzende Beratung und Abstimmung; Beratungen zu Verfahren in der Jugendförderung im Landkreis Barnim; fachlicher Austausch und Informationstransfer)

     Abstimmungen mit Polizei und Job-Center/Agentur für Arbeit zu Entwicklungen, Tendenzen und Fälle im Sozialraum

     Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrkräften und Erzieher/-innen nach Bedarf (Beratungsdokumentation (Excel-Tabelle) kommt zur Anwendung)

     Beratung von Vereinen und Trägern entsprechend der Handlungsfelder „Beratung Träger“, „Beratung und Unterstützung selbstorganisierter Jugendarbeit“ sowie „Kreisliche Jugendhilfeplanung“ (Beratungsdokumentation (Excel-Tabelle) kommt zur Anwendung)

     Beratung von Verwaltung, Trägern, politischen Raum zur Umsetzung des § 18a Kommunalverfassung (Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen)

     Begleitung/Coaching Fachkraft mobile Jugendförderung bei der Umsetzung des Handlungsziels „SR-Runde“

     Öffentlichkeitsarbeit

Jugendförderung

     weitere Maßnahmen in Kooperation mit Schule

     Sicherung der Öffnungs- bzw. Präsenszeiten in Kinder- und Jugendtreffs sowie der mobilen Jugendförderung, Angebote der mobilen Jugendförderung in Gemeinden ohne Kinder- und Jugendtreffs entsprechend der Informationsvorlage des Amtsausschusses

     Beratung und Anleitung der ehrenamtlich Tätigen in Kinder- und Jugendtreffs

     Beratung von Kindern und Jugendlichen und ggf. Einbeziehung von Eltern (Anwenden der Beratungsdatei (Excel-Datei))

     14-tägige Beratung mit der Jugendkoordination

     Sicherung von bewährten Angeboten für Kinder und Jugendliche

     Beteiligung an gemeindlichen Höhepunkten