Vorlage - AA-015/2022 IV
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Sachverhalt:
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim führte auf Grundlage des § 101 Abs. 2 in Verbindung mit § 102 Abs. 1 Nr. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) am 10.01.2022 eine unvermutete Kassenprüfung im Amt Britz-Chorin-Oderberg durch. Die letzte unvermutete Kassenprüfung fand vom 20.08.2020-09.09.2020 statt.
Gem. § 103 Abs. 2 BbgKVerf soll das Rechnungsprüfungsamt einen schriftlichen Prüfungsbericht erstellen, der Hauptverwaltungsbeamte hat die notwendigen Folgerungen aus den Prüfungsergebnissen zu ziehen und den Bericht der Gemeindevertretung bekannt zu geben.
Der zur Prüfung ergangene Bericht ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Im Prüfbericht sind seitens des RGPA keine wesentlichen Beanstandungen dokumentiert worden. Es wurden Prüfungsfeststellungen zu den einzelnen untersuchten Sachverhalten getroffen, die teilweise mit Hinweisen versehen wurden. Aufbauend auf den Hinweisen aus der unvermuteten Kassenprüfung im Haushaltsjahr 2020 findet sich als weitere Anlage eine Dokumentation und Stellungnahme der Kämmerei zu den einzelnen Punkten.
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