Vorlage - NI-007/2022
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Die Gemeinde Niederfinow beschließt die Stellungnahme zur 1. Anhörung der unteren Straßenverkehrsbehörde zum Antrag auf Streckensperrungen für Motorräder auf der Hebewerkstraße am Wochenende und an Feiertagen. Der Inhalt der Stellungnahme ist der Sachverhaltsdarstellung zu dieser Beschlussvorlage zu entnehmen.
Sachverhalt:
Die Einwohner Herr Butzkies und Herr Grunenberg reichten im Mai 2021 einen Antrag auf Schutzmaßnahmen gegen Lärmbeeinträchtigungen in der Niederfinower Hebewerkstraße zuständigkeitshalber bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim ein. Von den Antragstellern wurde dieser Antrag auch an die Bürgermeisterin und den Amtsdirektor weitergegeben. Die Straßenverkehrsbehörde sandte daraufhin eine 1. Anhörung an die Behörden:
- Landesbetrieb Straßenwesen - Polizeidirektion Ost - Amt Britz-Chorin-Oderberg
Die Stellungnahme wurde bis zum 29.01.2022 erwartet, jedoch räumte die Straßenverkehrsbehörde eine Fristverlängerung bis 31.03.2022 ein. Im Antrag der Herren Butzkies und Grunenberg wird die Anordnung eines Verkehrsverbotes für Motorräder an Wochenenden und an Feiertagen gefordert. Gemäß § 45 Abs. 1 S.2 Nr. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung von Straßen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm beschränken. Voraussetzung für Beschränkungen des öffentlichen Verkehrs ist ein besondere örtliche Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm erheblich übersteigt. Um hier eine objektive Einschätzung vorzunehmen, bittet die Straßenverkehrsbehörde um die Durchführung einer Lärmberechnung. Diese ist vom Träger der Straßenbaulast (Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg [LS Bbg]) zu erstellen. Die weitere Vorgehensweise hängt von deren Ergebnis ab. Nachfolgende Stellungnahme der Gemeinde Niederfinow zur 1. Anhörung der unteren Straßenverkehrsbehörde zum Antrag auf Streckensperrungen für Motorräder auf der Hebewerkstraße am Wochenende und an Feiertagen wird als Beschluss vorgeschlagen.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Niederfinow unterstützt das Anliegen der Antragsteller, den Verursachern von Motorradlärm entschieden entgegenzutreten. Die Lärmmessungen der Gemeinde zeigen, dass die Geräuschkulisse, die mit dem Motorradfahren einher geht, mitunter unzumutbar ist. Daher sind Geschwindigkeitskontrollen der Polizei und des Landkreises unabdingbar, um das subjektive Sicherheitsempfinden der Anwohner zu stärken. So gab es im Jahre 2021 lediglich 5 Geschwindigkeitsmessungen der Polizei in Niederfinow. Der Landkreis kontrollierte im Vorjahr mit 8 weiteren Geschwindigkeitsmessungen die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Angesichts des enormen Verkehrsaufkommens an Motorrädern kann diese Prävention nicht ausreichend sein und zufrieden stellen. Es gilt Maßnahmen zu entwickeln, um die Mobilität zu erhalten und vermeidbaren Lärm zu begegnen. Allerdings kann ein temporäres Fahrverbot für Motorräder nur das allerletzte Mittel sein. Vorher ist aufgrund der Lärmberechnung durch LS Bbg, die tatsächliche Belastung zu quantifizieren. Aufbauend auf dieser sind zwischen der Gemeinde Niederfinow, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei klare Verabredungen zum gemeinsamen Vorgehen gegen „Motorradlärmer“ zu treffen. Das Ergebnis der Maßnahmen bedarf einer regelmäßigen Auswertung, um ggf. die Handlungsstrategie zu ändern oder anzupassen.
Mit freundlichem Gruß“
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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