Vorlage - LS-007/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, die Landesregierung des Landes Brandenburg aufzufordern, die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zur „wolfsfreien Zone“ zu erklären. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Sachverhalt: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen fordert die Landesregierung des Landes Brandenburg auf, ihr Gebiet im Wolfsmanagementplan als nicht für eine Besiedlung durch den Wolf geeignete Zone auszuweisen. Es stehen dem überwiegend öffentliche Interessen entgegen, insbesondere der Schutz der Bevölkerung, die unbeschwerte Nutzung der offenen Landschaft für Naherholung und Tourismus sowie die ausgeprägte natur- und artgerechte Weidetierhaltung. Weiterhin fordert die Gemeinde die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der strenge Schutz des Wolfes auf europäischer Ebene gelockert wird, da die Art nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Auch soll der Wolf mit Jagdzeiten und Abschussquoten ins Jagdrecht aufgenommen wird, damit die Art, wie anderes Wild jagdlich reguliert werden kann. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass alle auch heute schon zulässigen Mittel ausgeschöpft werden, um die Zahl der Wölfe zu reduzieren. In besonders gefährdeten Regionen sollen, zum Schutz der Weidetiere, Schutzjagden nach schwedischem Vorbild durchgeführt werden, ohne rechnerisch die Entwicklung der Wolfspopulation hin zu einem guten Erhaltungszustand zu gefährden. Den betroffenen Tierhaltern und örtlichen Jägern soll an Viehweiden zugebilligt werden, angreifende Wölfe zur Gefahrenabwehr zu töten. Die auf diese Weise getötete Wölfe sind bei der Populationsberechnung der Schutzjagden zu berücksichtigen.
Schnellstmöglich müssen in Brandenburg die Voraussetzungen für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen auf Basis des geltenden Naturschutz- sowie Jagdrechtes geschaffen werden. Mindestens 900 nachgewiesene Nutztierrisse in Brandenburg im Jahre 2021 verdeutlichen die Dringlichkeit.
Im Land Brandenburg sollen unter Ausschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, vorrangig Naturreservate, Truppenübungsplätze und Tagebaukippen als geeignete Gebiete im Wolfsmanagementplan ausgewiesen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich der Wolf in geeignete Gebiete zurückziehen kann und so u.a. von Schutzjagden und Maßnahmen der Gefahrenabwehr unbehelligt bleibt. Finanzielle Aufwendungen für die Gemeinden zieht diese Positionierung nicht nach sich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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