Vorlage - LS-008/2022

 
 
Betreff: Genehmigung eines überplanmäßiges Aufwandes - Schulkostenbeiträge nach § 116 i.V.m. § 100 des Brandenburgischen Schulgesetzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.50
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
19.04.2022 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt im Zusammenhang mit dem an die Stadt Angermünde für die Schuljahre 2020/2021 (II. Schulhalbjahr) und 2021/2022 (I. Schulhalbjahr) im Haushaltsjahr 2021 zu zahlenden Kostenausgleich einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 13.550 EUR.

 

 

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Sachverhalt:

Nach § 116 i.V.m. § 100 des Brandenburgischen Schulgesetzes hat die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für die Beschulung der Grundschüler (Klasse 1 bis Klasse 6) den Trägern der Grundschulen einen anteiligen Schulkostenbeitrag zu erstatten. Den Eltern in der Gemeinde ist es freigestellt, Ihre Kinder in Oderberg oder in Angermünde einschulen zu lassen. Die Anzahl der Schüler ist aus diesem Grund zum Zeitpunkt der jeweiligen Haushaltsplanung nicht exakt bekannt.

Im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 wurden in den Grundschulen der Stadt Angermünde 45 und im ersten Schulhalbjahr 2021/2022 36 Kinder beschult. Die Kosten für das Kalenderjahr 2021 von insgesamt 24.550 EUR wurden aus Vorauszahlung 2021 in Rechnung gestellt. Nach Vorlage der Jahresabschlüsse werden diese Vorauszahlungen durch die Stadt Angermünde gegenüber den Wohnortgemeinden abgerechnet . Im Haushalt 2021 geplant waren für diesen Zweck 30.000 EUR. Nach Abzug der Aufwendungen für die Vorauszahlungen an die Stadt Oderberg von 19.000 EUR stehen in diesem Sachkonto nur noch 11.000 EUR zur Verfügung. Somit entsteht ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 13.550 EUR. 5.227,17 EUR wurden als periodenfremder Aufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung der Schulkostenbeiträge für das Schuljahr 2019/2020 an die Stadt Angermünde in Anspruch genommen.

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist zur Erbringung dieser Leistung rechtlich verpflichtet.

 

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2021

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

13.550,00 Euro

6110102-60100-4021000

Aufwendungen

24.550,00 Euro

2110301-60100-5452000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

13.550,00 Euro

6110102-60100-6021000

Auszahlungen

24.550,00 Euro

2110301-60100-7452000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen aus den Gemeindeanteilen der Einkommesteuer.

Bestätigung Kämmerei

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen