Vorlage - LS-008/2022
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt im Zusammenhang mit dem an die Stadt Angermünde für die Schuljahre 2020/2021 (II. Schulhalbjahr) und 2021/2022 (I. Schulhalbjahr) im Haushaltsjahr 2021 zu zahlenden Kostenausgleich einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 13.550 EUR.
Sachverhalt: Nach § 116 i.V.m. § 100 des Brandenburgischen Schulgesetzes hat die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für die Beschulung der Grundschüler (Klasse 1 bis Klasse 6) den Trägern der Grundschulen einen anteiligen Schulkostenbeitrag zu erstatten. Den Eltern in der Gemeinde ist es freigestellt, Ihre Kinder in Oderberg oder in Angermünde einschulen zu lassen. Die Anzahl der Schüler ist aus diesem Grund zum Zeitpunkt der jeweiligen Haushaltsplanung nicht exakt bekannt. Im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 wurden in den Grundschulen der Stadt Angermünde 45 und im ersten Schulhalbjahr 2021/2022 36 Kinder beschult. Die Kosten für das Kalenderjahr 2021 von insgesamt 24.550 EUR wurden aus Vorauszahlung 2021 in Rechnung gestellt. Nach Vorlage der Jahresabschlüsse werden diese Vorauszahlungen durch die Stadt Angermünde gegenüber den Wohnortgemeinden abgerechnet . Im Haushalt 2021 geplant waren für diesen Zweck 30.000 EUR. Nach Abzug der Aufwendungen für die Vorauszahlungen an die Stadt Oderberg von 19.000 EUR stehen in diesem Sachkonto nur noch 11.000 EUR zur Verfügung. Somit entsteht ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 13.550 EUR. 5.227,17 EUR wurden als periodenfremder Aufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung der Schulkostenbeiträge für das Schuljahr 2019/2020 an die Stadt Angermünde in Anspruch genommen. Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist zur Erbringung dieser Leistung rechtlich verpflichtet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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