Vorlage - NI-009/2022

 
 
Betreff: Westliche Einfriedung Friedhof Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Niederfinow Vorberatung
24.03.2022 
Entwicklungsausschuss Niederfinow      
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
14.04.2022 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Planung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor zu beauftragen:

 

1.) den für das vorgenannten Vorhaben notwendigen Bauerlaubnisvertrag zu erwirken;

 

2.) die Entnahme des Baumbestandes im Bereich der neuen Einfriedung vornehmen zu lassen;

 

3.) die notwendigen Baumaßnahmen zur Umsetzung auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Über die Vergabe ist die Gemeindevertretung zu informieren.

 

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Sachverhalt:

Der Friedhof Niederfinow wurde nord-östlich hinter dem Kirchhof auf der Kante der Barnimplatte zum ca. 32 m tieferen Eberswalder Urstromtal angelegt.

Hierbei bestehen verschiedene Einfriedungsarten aus verschiedenen Epochen.

Bedingt durch die Plattenbewegung mit Einwirkung auf die Hangböschung und durch den Baumbewuchs wurde die Friedhofseinfriedung in Teilbereichen teilzerstört.

Dieses betrifft sowohl zwei Felder an der östlichen und nördlichen Einfriedung, als auch im Besonderen die an der Böschungskante gelegene westliche Friedhofsmauer.

Hier wurden neben Begrenzungen aus Maschendrahtzaun auch Bauzaunfelder zur Absturzsicherung für Personen eingesetzt.

 

Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll die auf den Hang des Nachbargrundstücks Choriner Straße 13 gestürzte Feldsteinmauer als notwendige Stützmauer wieder hergestellt werden.

Hierzu soll der verbliebenen Naturstein mit Trassmörtel bis Sockelhöhe über dem Friedhofsgelände wieder hergestellt werden. Die nördlich an die Abbruchkante angrenzenden Grabmauern sind bis zum Sockel zurückzubauen.

Der Maschendrahtzaun und die Bauzaunfelder sollen durch einen anthrazitfarbenen Doppelstabmassenzaun mit einen Abstand von ca. 50 cm vor dem Sockel ersetzt werden

 

Hierzu wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde am 03.03.2022 die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt.

 

Vor Durchführung der Maßnahmen sind die Laubbäume auf dem Friedhofgelände, hier westliche Einfriedung zum Grundstück Choriner Straße 13, zurückzunehmen und ein Bauerlaubnisvertrag mit dem Grundstückseigentümer Choriner Straße 13 abzuschließen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

74.500,00 Euro

5530160-70701-5211000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

74.500,00 Euro

5530160-70701-7211000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planung (269 KB)