Vorlage - NI-009/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor zu beauftragen:
1.) den für das vorgenannten Vorhaben notwendigen Bauerlaubnisvertrag zu erwirken;
2.) die Entnahme des Baumbestandes im Bereich der neuen Einfriedung vornehmen zu lassen;
3.) die notwendigen Baumaßnahmen zur Umsetzung auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Über die Vergabe ist die Gemeindevertretung zu informieren.
Sachverhalt: Der Friedhof Niederfinow wurde nord-östlich hinter dem Kirchhof auf der Kante der Barnimplatte zum ca. 32 m tieferen Eberswalder Urstromtal angelegt. Hierbei bestehen verschiedene Einfriedungsarten aus verschiedenen Epochen. Bedingt durch die Plattenbewegung mit Einwirkung auf die Hangböschung und durch den Baumbewuchs wurde die Friedhofseinfriedung in Teilbereichen teilzerstört. Dieses betrifft sowohl zwei Felder an der östlichen und nördlichen Einfriedung, als auch im Besonderen die an der Böschungskante gelegene westliche Friedhofsmauer. Hier wurden neben Begrenzungen aus Maschendrahtzaun auch Bauzaunfelder zur Absturzsicherung für Personen eingesetzt.
Im Rahmen der geplanten Maßnahme soll die auf den Hang des Nachbargrundstücks Choriner Straße 13 gestürzte Feldsteinmauer als notwendige Stützmauer wieder hergestellt werden. Hierzu soll der verbliebenen Naturstein mit Trassmörtel bis Sockelhöhe über dem Friedhofsgelände wieder hergestellt werden. Die nördlich an die Abbruchkante angrenzenden Grabmauern sind bis zum Sockel zurückzubauen. Der Maschendrahtzaun und die Bauzaunfelder sollen durch einen anthrazitfarbenen Doppelstabmassenzaun mit einen Abstand von ca. 50 cm vor dem Sockel ersetzt werden
Hierzu wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde am 03.03.2022 die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt.
Vor Durchführung der Maßnahmen sind die Laubbäume auf dem Friedhofgelände, hier westliche Einfriedung zum Grundstück Choriner Straße 13, zurückzunehmen und ein Bauerlaubnisvertrag mit dem Grundstückseigentümer Choriner Straße 13 abzuschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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