Vorlage - AA-024/2022
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Der Feuerwehrausschuss des Amtsausschusses wählt aus seiner Mitte
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zum/zur Stellvertreter/in der Vorsitzenden.
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-004/2022 die Bildung eines Feuerwehrausschusses beschlossen und Frau Gundula Köppen zur Vorsitzenden des Ausschusses benannt.
Ein beratender Ausschuss kann nach § 43 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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