Vorlage - AA-025/2022
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg benennt
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als/zu Mitglied/ern des Bauausschusses.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow hat mit Beschluss NI-013/2021 Herrn Dr. Günther Gollner als weiteres Mitglied des Amtsausschusses abberufen. Herr Dr. Gollner war auch Mitglied des Bauausschuss und verlor durch die Abberufung auch diese Mitgliedschaft. Damit besteht der Bauausschuss momentan aus fünf Mitgliedern (Herr Marschner, Herr Polster, Herr Püschel, Herr Zoschke, Herr Stürmer). Gemäß Beschluss AA-032/2019 besteht der Bauausschuss aus maximal acht Mitgliedern. Es können also weitere Mitglieder benannt werden.
Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. Da im Amtsausschuss keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder des Amtsausschusses. Die Benennung der Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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