Vorlage - CH-014/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Errichtung einer Bühnenüberdachung mit kombinierter Fotovoltaikanlage und E-Bike Ladestation in Chorin und beauftragt den Amtsdirektor mit der Beantragung der Zuwendung und der Ausschreibung der Leistung. Dem wirtschaftlichsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.
Sachverhalt:
Durch die Ideengeber Christian Weise & Jacqueline Vali liegt der Gemeinde Chorin eine erste Projektidee zur nachhaltigen Verwendung einer möglichen Zuwendung aus der Förderrichtlinie der Staatskanzlei – Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen (https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/zusammenhalt-in-kleinen-gemeinden-und-ortsteilen-fuer-eine-zukunftsorientierte-regionalentwicklung/) vor. „Errichtet werden soll eine Überdachung der vorhandenen massiven Bühne auf dem Choriner Dorfplatz in Holzständerbauweise durch eine regional ansässige Fachfirma. Auf dieser Überdachung soll eine Photovoltaikanlage montiert werden, die einen Stromspeicher speist, um die Stromversorgung vor Ort zu gewährleisten. Außerdem soll eine Ladestation für E-Bikes angeschlossen werden. Diese kombinierte Maßnahme wirkt zum einen als verbindendes Element für ein stärkeres dörfliches Miteinander, da die Überdachung auf der Innenseite Sitzmöglichkeiten bietet, die ein Zusammentreffen von jungen und alten Choriner*innen unterstützen soll. Zum anderen ist dieser Platz bei vielen dörflichen Aktivitäten zentraler Handlungsort und soll in seiner neuen Gestaltung ebenfalls das gute Miteinander der Bevölkerung fördern. Durch die Lademöglichkeit für E-Bikes ist ebenso ein Fokus über das Dorf hinaus gesetzt und verbindet unseren Ort durch Anbindung an das regionale Radwegenetz mit Nachbarorten. Gleichfalls fördert das Projekt langfristig die überregionale Mobilität (Oder-Neiße Radweg, Radweg Berlin-Usedom, Tour Brandenburg). Die Auswahl der verwendeten Baustoffe legt ebenso wie die Stromgewinnung durch Photovoltaik den Fokus auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.“ (Zitat: Christian Weise & Jacqueline Vali). Der Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten wird bei positivem Bescheid durch Spenden von der Choriner Bevölkerung erbracht. Eine Belastung des Haushaltes der Gemeinde Chorin ist damit nicht erforderlich. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass der Eigenanteil zeitnah als zweckgebundene Spende dem Konto der Gemeinde Chorin zuzuführen ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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