Vorlage - CH-015/2022
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Die Gemeindevertretung Chorin stellt das Grundstück Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 200 tlw. zur Errichtung einer Sirenenanlage zur Verfügung. Die Errichtung soll gemäß Standortvorschlag (Anlage 1) erfolgen. Sachverhalt:
Der Eigentümer des Gebäudes in der Gemeinde Chorin Ortsteil Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 76 wünscht, dass die vorhandene Sirenenanlage an einen neuen Standort versetzt wird. Das Gebäude wird als Wohnhaus genutzt. Durch die entstehenden Vibrationen und der Geräuschentwicklung fühlen sich die Bewohner beeinträchtigt.
Im Sinne des § 15 Abs. 4 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) sind Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen verpflichtet, das Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen sowie Hinweis-schildern für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu dulden. Dennoch wird empfohlen, Sirenenanlagen von privaten Gebäuden zu entfernen, um die Akzeptanz aber auch die Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten zu verbessern.
Im Ortsteil Brodowin werden derzeit 2 Drehstromsirenen vom Typ DS 977 betrieben. Die o. g. Sirene am Standort „Brodowiner Dorfstr. 76“ sowie eine weitere am Standort „Brodowiner Dorfstr. 55“. Die Lage der beiden Sirenen ist für eine optimale Ausnutzung der Schallreichweiten als günstige zu betrachten. Die zu versetzende Sirene sollte daher im unmittelbaren Umfeld aufgestellt werden. Als neuer Standort wurde das Feuerwehrgerätehaus Brodowin als ideal eingestuft. Im Gegensatz zur aktuellen Anlage, soll eine elektronische Sirene vom Typ ECI1200 der Firma Hörmann auf einem freistehenden Mast (13,5 m über Flur) errichtet werden. Dieser Typ wird durch das Land Brandenburg und dem Bund mit einem Festbetrag gefördert.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ortswehrführer aus Brodowin kann die Sirenenanlage am gewünschten Standort auf dem Grundstück der Gemeinde Chorin (Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 200 tlw.) errichtet werden. Bevorzugt wird der Standort direkt am Gerätehaus (rote Markierung), sofern dort keine Leitungen (Strom, Wasser/ Abwasser, Telefon) die Aufstellung erschweren. Als Alternative soll der Standort neben dem Gehweg zum Gerätehaus (blaue Markierung) genutzt werden.
Die Unterhaltung, Aufstellung oder Umsetzung von Sirenenanlagen sind durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu realisieren.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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