Vorlage - AA-026/2022 IV
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Sachverhalt:
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber mit Urteil vom 10. April 2018 aufgegeben, eine Neuregelung für die Erhebung der Grundsteuer zu schaffen, da Anzahl und Ausmaß der Wertverzerrungen aufgrund unterbliebener Hauptfeststellungen dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes widersprächen.
Das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes wurde am 2. Dezember 2019 (BGBl. 2019 I S. 1546) verkündet. Das Land Brandenburg hat sich am 1. Dezember 2020 gegen die Öffnungsklausel für die Länder entschieden, sodass ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells (sog. Bundesmodell) erhoben wird.
Ziele der Reform sind, dass das Aufkommen jeder Kommune nach der Grundsteuerreform so hoch ist wie zuvor und die Steuer künftig auf Basis eines grundgesetzkonformen Modells erhoben wird.
Anliegend werden Hintergrundinformationen zu den Rechtsgrundlagen, dem Bundesmodell, dem notwendigen Verfahren der Neubewertung und den damit zusammenhängenden Aufgaben der Kommunen und der Grundstückseigentümer gegeben.
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