Vorlage - OD-001/2015 IV

 
 
Betreff: (Neu-)Wahlbeschluss der weiteren Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg für den Amtsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herr Ulrich Hehenkamp
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
14.01.2015 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg    

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Im Zuge der angezeigten Bildung der Fraktion „Bündnis für Oderberg“ vom 19.11.2014, eingegangen im Amt am 04.12.2014, wurde die Sitzungsvorlage OD-063/2014 zu Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2014 dahingehend ergänzt, dass auch eine Neuwahl der weiteren Mitglieder für den Amtsausschuss zu erfolgen hat.

 

Bei der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt (TOP 5.2) wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 41 Abs. 1 letzter Teilsatz BbgKVerf die Mitglieder für die Ausschüsse abweichend von den Regelungen des § 41 Abs.  2 zu wählen, die Bildung von Fraktionen wird nicht berücksichtigt.“

 

Des Weiteren wurde die Wahl der weiteren Amtsausschussmitglieder zurückgestellt (Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 1 Enthaltung).

 

 

Rechtliche Würdigung:

 

Laut BbgKVerf kommt in folgenden Fällen die Neuwahl der weiteren Amtsausschussmitglieder in Betracht:

  • Die Neubildung/Umbildung/etc. von Fraktionen bzw. Änderung der Fraktionsstärke (§ 41 Abs. ff.)
  • Neubesetzung auf Antrag einer Fraktion (§ 41 Abs. 6).
  • Ein weiteres Mitglied hat seinen Sitz in der Gemeindevertretung verloren (§ 136 Abs. 3).
  • Ein weiteres Mitglied wird durch die Gemeindevertretung in dieser Funktion aus wichtigem Grund abgewählt (§ 41 Abs. 7).
  • Ein Amtsausschussmitglied tritt von dieser Funktion zurück.

 

 

Rechtsfolge:

 

Aufgrund der o. a. Beschlusslage, dass die Fraktionsbildung nicht berücksichtigt wird, besteht keine Veranlassung, eine Neuwahl der weiteren Mitglieder vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

Abschließender Hinweis:

 

Herr Hehenkamp hat Frau Göcke per E-Mail am 15.12.2014 und nochmals telefonisch am 18.12.2014 gebeten, ihm das Protokoll der konstituierenden Fraktionssitzung zuzuleiten. Dieses ist bis zum 23.12.2014 nicht geschehen.