Vorlage - OD-001/2015 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Im Zuge der angezeigten Bildung der Fraktion „Bündnis für Oderberg“ vom 19.11.2014, eingegangen im Amt am 04.12.2014, wurde die Sitzungsvorlage OD-063/2014 zu Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2014 dahingehend ergänzt, dass auch eine Neuwahl der weiteren Mitglieder für den Amtsausschuss zu erfolgen hat.
Bei der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt (TOP 5.2) wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 41 Abs. 1 letzter Teilsatz BbgKVerf die Mitglieder für die Ausschüsse abweichend von den Regelungen des § 41 Abs. 2 zu wählen, die Bildung von Fraktionen wird nicht berücksichtigt.“
Des Weiteren wurde die Wahl der weiteren Amtsausschussmitglieder zurückgestellt (Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 1 Enthaltung).
Rechtliche Würdigung:
Laut BbgKVerf kommt in folgenden Fällen die Neuwahl der weiteren Amtsausschussmitglieder in Betracht:
Rechtsfolge:
Aufgrund der o. a. Beschlusslage, dass die Fraktionsbildung nicht berücksichtigt wird, besteht keine Veranlassung, eine Neuwahl der weiteren Mitglieder vorzunehmen.
Abschließender Hinweis:
Herr Hehenkamp hat Frau Göcke per E-Mail am 15.12.2014 und nochmals telefonisch am 18.12.2014 gebeten, ihm das Protokoll der konstituierenden Fraktionssitzung zuzuleiten. Dieses ist bis zum 23.12.2014 nicht geschehen.
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