Vorlage - LS-011/2022
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen befürwortet die zweisprachigen Ortstafel „Lunow / Luune“ und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Die für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg entstehenden Kosten für die Beschaffung, Unterhaltung oder Ersatzbeschaffung der zwei Ortstafeln an der L283 werden durch die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen getragen.
Sachverhalt:
1.) Durch den Lunower Heimat- und Museumsverein e. V., vertreten durch Herrn Volker Otto Tubandt, wurde ein Antrag auf Anbringung zweisprachiger Ortstafeln („Ortseingangs-/ Ausgangsschild“) für den Ortsteil Lunow gestellt. Gemäß Antrag wurde die Aufstellung von je einer Ortstafel an der Lüdersdorfer Straße (L283) sowie an der Hohensaatener Straße (L283) gewünscht. Die Ortstafeln sollen künftig den niederdeutschen Namen „Luune“ zusätzlich zur Bezeichnung Lunow tragen. Die v. g. Schreibweise wurde durch den Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V. bestätigt.
Die Anordnung zur Aufstellung von Vz. bzw. zur Änderung einer vorhandenen Beschilderung erteilt die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB). Grundsätzlich ist die zweisprachige Ortstafel genehmigungsfähig. Die Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrszeichen (Vz.) an Landes- und Bundesstraßen obliegt dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg). Mit dem Antrag zur Aufstellung der neuen Ortstafeln muss geklärt werden, wer für die Beschaffung, Unterhaltung und Ersatzbeschaffung verantwortlich ist. Da diese Ortstafeln nicht zur „üblichen“ Beschilderung zählen, ist hier die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen in der Pflicht. Hierfür ist eine Kostenübernahmeerklärung notwendig, welche durch die Gemeinde zu beschließen ist. Für eine Ortstafel müssen folgende Kosten berücksichtigt werden:
- 1 Ortstafel, 600 x 900 x 2 mm, doppelseitig, Folie RA2 ca. 180,00 EUR.
2.) Im Rahmen der Prüfung vorhandener Beschilderungen in Lunow wurde festgestellt, dass ausschließlich die L283 mit Ortstafeln versehen ist. Dort wäre der Austausch der vorhanden Ortstafeln unproblematisch und wäre mit ca. 360,00 EUR möglich. Um die Ortslage abschließenden zu beschildern, müssen weitere 5 Ortstafeln mit Rohrrahmen errichtet werden. Hier ist mit zusätzlichen Aufwendungen i. H. v. ca. 1.550,00 EUR zur rechnen. Die Aufstellung der Ortstafeln muss ebenfalls bei der SVB beantragt und von dieser angeordnet werden. An folgenden Zufahrten zur Ortslage Lunow muss die Aufstellung erfolgen: - Fischerstraße, an der Brücke über die „Alte Oder“ - Sportlerweg, Nähe Sportplatz - Oderberger Straße, südlich in der Nähe des landwirtschaftlichen Betriebes - Oderberger Straße, westlich im Bereich Nr. 28 - OV Lunow – Stolzenhagen, Stolzenhagener Straße, nördlich hinter Kreuzung Schulstraße
Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist die Beantragung und Aufstellung der fehlenden 5 Ortstafeln notwendig und muss zeitnah realisiert werden. Sofern die zweisprachige Ortstafel gewünscht und entsprechend durch die SVB angeordnet wird, müssen alle Ortstafeln von Lunow die zweisprachige Bezeichnung führen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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