Vorlage - BR-018/2022
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt…
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und beauftragt den Amtsdirektor die Stellungnahme zur 1. Anhörung der VAO 2022o00047 bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim abzugeben. Dieser Beschluss ist Bestandteil der Stellungnahme.
Sachverhalt:
Durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim wurde ein Anhörungsverfahren eröffnet. Hintergrund ist ein Presseartikel vom 7. März 2022, aus dem hervorgeht, dass für den Kiefernweg die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gewünscht wird.
Das Wohngebiet „Oderberger Straße“ in Britz, welchem der „Kiefernweg“ zugehörig ist, ist als Tempo-30-Zone durch Vz. 274.1/ 274.2 an allen Zufahrten gekennzeichnet. Als Folge der Beschilderung gilt, sofern nicht andere vorfahrtsregelnde Vz. aufgestellt wurden, die Rechts-vor-Links-Regel an allen Kreuzungen und Einmündungen. Damit soll bezweckt werden, dass durch das langsame Herfahren an eine Kreuzung oder Einmündung die gesamte Geschwindigkeit für den Bereich in Summe reduziert wird. Der Kiefernweg ist eine Straße mit geringem Verkehrsaufkommen. Durch Fehlen eines Gehweges wird die Fahrbahn von allen Verkehrsteilnehmern (Fahrzeuge, Fahrräder, Fußgänger) genutzt. Die so vorhandene Mischverkehrsfläche hat eine Breite von ca. 5,00 Meter. Die Fahrbahn ist eben und mit zwei unterschiedlichen Belegen (Asphalt und Betonsteinpflaster) ausgebaut. Die Zufahrt an der Einmündung „Glück-Auf-Weg“ weist eine bauliche Abgrenzung (Aufpflasterung) vor. Mit verkehrsrechtlicher Anordnung (VAO 2016o00011) vom 11.08.2021 wurden zwei Bereiche zum Parken für Kraftfahrzeuge geschaffen.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. So sollen sie nur in Bereichen eingerichtet werden, die folgende Kriterien erfüllen:
An der Ecke Kiefernweg / Ragöser Straße befindet sich ein Kinderspielplatz. Der Spielplatz ist von allen Seiten aus zugänglich. Eine Umzäunung ist nicht vorhanden. Kinder können unvermittelt auf die Fahrbahn treten.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs möglich, jedoch mit einigen Hürden verbunden. Die Abgrenzung des Bereichs muss für den Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein. Dazu sollen der Beginn und das Ende mit einer Aufpflasterung o. Ä. kenntlich gemacht werden. Hier könnten als Alternative Bodenschwellen zum Einsatz kommen. Weiterhin sind entsprechende Verkehrszeichen aufzustellen. Da auch im Bereich der „Ragöser Straße“ mit Kindern vom Spielplatz gerechnet werden muss, scheint die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs sinnvoll.
Weil die Aufenthaltsfunktion in verkehrsberuhigten Bereichen im Vordergrund stehen soll, ist zu prüfen, ob die zwei Bereiche zum Parken in Gänze oder in Teilen (Bereich am Spielplatz) entfallen sollen. Nach Einschätzung der Verwaltung sollte wenigstens auf den Bereich zwischen der Hausnummern 5-7 (Bereich am Spielplatz) verzichtet werden.
In den beigefügten Entwürfen der Verkehrszeichenpläne ist die räumliche Abgrenzung der Zone dargestellt. Entwurf 1 würde neben der Straße „Kiefernweg“ auch einen Abschnitt der „Ragöser Straße“ als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen. Der Entwurf 2 berücksichtigt nur den „Kiefernweg“ als verkehrsberuhigten Bereich. In beiden Entwürfen würde der Bereich zum Parken zwischen den Hausnummern 5-7 entfallen.
Für den Entwurf 1 sind folgende Aufwendungen zu berücksichtigen:
Für den Entwurf 2 sind folgende Aufwendungen zu berücksichtigen:
Sofern kein verkehrsberuhigter Bereich geschaffen wird, sollte eine geeignete bauliche Abgrenzung zwischen Spielplatz und Fahrbahnen (Kiefernweg und Ragöser Straße) erfolgen. Das unbedachte Auftreten auf die Fahrbahn kann so verhindert werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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