Vorlage - AA-004/2015
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Der Amtsausschuss beschließt den Sitzungskalender für das 1. Halbjahr 2015 entsprechend Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
In der Sitzung am 06.11.2014 hat der Amtsausschuss sich eindeutig dahingehend positioniert, dass der monatliche Sitzungsrhythmus der Gremien beibehalten wird. Im Kommunalausschuss am 13.11.2014 wurde der überarbeitete Sitzungskalender für das 1. Halbjahr 2015 mit der Bitte vorgelegt, die noch nicht festgelegten Termine für einzelne noch nicht berücksichtigte Ausschüsse einzureichen. Es haben sich zwischenzeitlich keine weiteren Termine ergeben, so dass nunmehr der Sitzungskalender in vorliegender Form beschlossen werden kann.
Ein relativ feststehender Sitzungskalender (Änderungen sind im Rahmen der Möglichkeiten immer denkbar) bildet z. B. die Voraussetzung, aus den Sitzungsterminen abzuleiten, wann Absprachen zu Tagesordnungen getroffen werden können/müssen.
Die Absprache von Tagesordnungen sollte bis spätestens eine Woche vor der Ladungsfrist erfolgen. Die Ladungsfrist beträgt in der Regel 9 Tage, so dass die Tagesordnung 16 Tage vor dem Sitzungstermin feststehen sollte. Eine rechtzeitige Absprache der Tagesordnung ist für die Zuarbeit zu den Tagesordnungspunkten durch die Fachdienste wichtig. Sie müssen informiert werden und ausreichend Zeit haben für rechtliche und faktische Recherchen und zur Erstellung der Sitzungsvorlagen.
Auch ist aus einem relativ feststehenden Sitzungskalender ersichtlich, wann noch Termine frei sind oder sich überschneiden.
Die sich aus dem Sitzungskalender für den Sitzungsdienst und damit für den Haushalt ergebenden finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 1 ausführlich dargestellt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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