Vorlage - PS-009/2022 IV
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Sachverhalt:
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. März 2022 wurde zur Thematik der Straßenbeleuchtung in Lüdersdorf und einer eventuellen Nachtabschaltung die Frage aufgeworfen, in welcher Form hier ggf. eine Beteiligung der Einwohner möglich ist. Darüber hinaus bestand Klärungsbedarf bezüglich des Versicherungsschutzes bei einer Nachtabschaltung.
Einwohnerbeteiligung
§ 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Parsteinsee sieht die Möglichkeit einer Einwohnerbefragung vor. Einwohner in diesem Sinne ist jeder, der in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dazu gehören auch Kinder- und Jugendliche sowie Ausländer und Staatenlose.
Die Einwohnerbefragung dient der Erkundung des Meinungsbildes der Einwohnerschaft, um Entscheidungs- und Planungsprozesse vorzubereiten. Das Ergebnis einer Einwohnerbefragung ist für die Gemeindevertretung grundsätzlich nicht bindend.
Über die Durchführung einer solchen Befragung entscheidet die Gemeindevertretung durch Beschluss. In diesem Beschluss ist Folgendes zu bestimmen:
- Festlegung einer oder mehrerer Fragen die mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sind oder bei denen über Varianten abzustimmen ist - Festlegung des Verfahrens der Durchführung der Stimmabgabe und der Auswertung der Einwohnerbefragung
In o. g. Beschluss können weiterhin folgende Festlegungen getroffen werden:
- Beschränkung der Einwohnerbefragung auf einen Teil der Einwohnerschaft. Die Beschränkung ist sachlich zu begründen. (z. B. nur Einwohner des Ortsteiles Lüdersdorf, aktuell 274 Einwohner) - Einbeziehung von Personen in die Einwohnerbefragung die keine Einwohner sind. Die Einbeziehung ist sachlich zu begründen. - Festlegung eines Quorums. - Festlegung einer Bindungswirkung der Einwohnerbefragung.
Versicherungsschutz
Aus versicherungstechnischer Sicht ist zumindest eine stundenweise Abschaltung in den Nachtstunden möglich, solange Gefahrenstellen ausreichend beleuchtet sind. Einzelheiten dazu enthält das beiliegende Schreiben des KSA (Kommunaler Schadensausgleich). |
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