Vorlage - AA-032/2022
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Gefahrenabwehrbedarfsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gemäß Anlage 1 dieser Vorlage.
Sachverhalt: Nach § 3 Abs. 2 Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg müssen die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und kreisfreien Städte eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP) den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan definiert eigenverantwortlich sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung des Schutzziels erforderlichen Umfang der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich des notwendigen Handlungsbedarfes. Der GABP leitet somit den Bedarf der Feuerwehr im Hinblick auf die wesentlichen Ausstattungsmerkmale (Standorte, Personal, Fahrzeuge u.a.) her. Mit Sitzungsvorlage AA-040/2021 des Amtsausschusses des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde die Ausschreibung und Vergabe zur Erstellung eines Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt Britz-Chorin-Oderberg beschlossen. Der Auftrag wurde nach erfolgter Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Der als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf des GABP wurde durch die Ortswehrführer und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses beraten. Die sachlichen und redaktionellen Hinweise wurden geändert bzw. ergänzt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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