Vorlage - CH-021/2022
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Beendigung des Verfahrens und somit die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2021, Beschluss-Nr.: CH-030/2021, zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Wohnbebauung Klostersteig Chorin“.
Sachverhalt:
Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wurde am 25.03.2021 der Aufstellungsbeschlusses, Beschluss-Nr.: CH-030/2021 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Wohnbebauung Klostersteig Chorin“ gefasst. Rücksprachen mit dem zuständigen Bauordnungs- und Planungsamt des Landkreises Barnim ergaben jedoch, dass die vorliegende Planung eher einer Angebotsplanung nahekommt und deshalb nicht als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern als Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Auch ist der Vorhabenträger nicht mehr über die Gesamtfläche des zu beplanenden Gebietes verfügungsberechtigt.
Es ist vorgesehen zwei neue Verfahren - Aufstellung Bebauungsplan „Wohnbebauung Hüttenweg Süd“ - Aufstellung Bebauungsplan „Klostersteig“ durchzuführen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |