Vorlage - CH-021/2022

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebauung Klostersteig Chorin" - Beendigung des Verfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.04.2022 
Gemeindevertretung Chorin    

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Beendigung des Verfahrens und somit die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2021, Beschluss-Nr.: CH-030/2021, zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Wohnbebauung Klostersteig Chorin“.

 

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Sachverhalt:

 

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wurde am 25.03.2021 der Aufstellungsbeschlusses, Beschluss-Nr.: CH-030/2021 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Wohnbebauung Klostersteig Chorin“ gefasst.

Rücksprachen mit dem zuständigen Bauordnungs- und Planungsamt des Landkreises Barnim ergaben jedoch, dass die vorliegende Planung eher einer Angebotsplanung nahekommt und deshalb nicht als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern als Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Auch ist der Vorhabenträger nicht mehr über die Gesamtfläche des zu beplanenden Gebietes verfügungsberechtigt.

 

Es ist vorgesehen zwei neue Verfahren

-          Aufstellung Bebauungsplan „Wohnbebauung Hüttenweg Süd“

-          Aufstellung Bebauungsplan „Klostersteig“

durchzuführen.

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen