Vorlage - CH-022/2022

 
 
Betreff: Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Hüttenweg Süd" OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.04.2022 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt   
30.06.2022 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Ortsbeirat Chorin Anhörung
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
04.05.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin zurückgestellt   
01.06.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
14.06.2022 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
Lage und Größe des Plangebietes
Geltungsbereich

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hüttenweg Süd“  im OT Chorin.

 

  1. Die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

 

  1. Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen, es ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Beschreibung des Geltungsbereiches

 

Die Fläche selbst ist gänzlich unbebaut. Das Plangebiet wird und wurde in den vergangenen Jahren landwirtschaftlich als Wiese und Acker genutzt. Nur in den Randbereichen im Nordosten, Südosten und Südwesten ist die Fläche mit einzelnen Obst- und Laubgehölzen bewachsen.

Das Grasland wird von Norden nach Süden zunehmend feuchter bis nass. Ein nicht bewirtschafteter und zugewachsener Graben verläuft an der südlichen Plangebietsgrenze. Richtung Waldgebiet im Süden wird die Fläche wieder trockener.

Der Übergang von der Vorhabenfläche zum Hüttenweg verläuft über eine unregelmäßige Böschungskante. Diese zieht sich ebenfalls unregelmäßig am Klostersteig entlang und endet im Süden des Flurstücks 759 vor einer Erdaufschüttung.

 

Anlass und Erfordernis der Planung

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Errichtung eines Wohngebietes. Dieses Wohngebiet soll die Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken durch die ortsansässige Bevölkerung und die damit verbundene Verhinderung des Wegzugs der nachwachsenden Generation decken.

Als Art der baulichen Nutzung ist gemäß § 4 BauNVO ein Allgemeines Wohngebiet (WA)

vorgesehen.

Dieses WA soll vom Hüttenweg aus gemessen zwischen 52 m und 61 m in die Tiefe reichen.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Verfahren nach § 13 b BauGB (Bebauungs-plan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen) ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Wohnbebauung Klostersteig" aufgestellt. Im vorliegenden Fall sind die im § 13b BauGB aufgeführten Voraussetzungen für das Aufstellen eines B-Planes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gegeben. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der

Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

 

Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet somit:

 

Wohngebäude und Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke sowie ausnahmsweise nicht störende Handwerksbetriebe.

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,3 ohne Überschreitung gem. § 19 BauNVO festgelegt.

 

 

 

Lage und Größe des Plangebietes

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,75 ha.

Folgende Flurstücke befinden sich innerhalb des Plangebietes:

 

Gemarkung: Chorin

Flur:             001

Flurstücke: 754, 755, 756, 757, 759 tlw.

 

 

Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Somit entstehen der Gemeinde Chorin für das Bauleitverfahren keine Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

keine

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

23.500,00 Euro

5110105-30100-4488000

Aufwendungen

23.500,00 Euro

5110105-30100-5211010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

23.500,00 Euro

5110105-30100-6488000

Auszahlungen

23.500,00 Euro

5110105-30100-7211010

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lage und Größe des Plangebietes (192 KB)    
Anlage 2 2 Geltungsbereich (82 KB)