Vorlage - CH-023/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt,
Sachverhalt:
Anlass und Erfordernis der Planung
Für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer sich in den bestehenden Siedlungsbestand einfügende Wohnsiedlungsfläche geschaffen werden. Aufgrund der vorhandenen Umgebungsbebauung und zur Erhöhung der Flexibilität bei der zukünftigen Nutzung soll das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Verfahren nach § 13 b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen) ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Wohnbebauung Klostersteig“ aufgestellt. Im vorliegenden Fall sind die im § 13b BauGB aufgeführten Voraussetzungen für das Aufstellen eines B-Planes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gegeben. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der geringen Flächengröße ist die Entwickelbarkeit der geplanten Wohnnutzung aus der Darstellung einer gemischten Baufläche gegeben. Im beschleunigten Verfahren besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit einen Bebauungsplan, der von den FNP-Darstellungen abweicht, aufzustellen. Der Flächennutzungsplan kann dann künftig „im Wege der Berichtigung“ angepasst werden. Die Darstellung, bzw. Planung einer Fläche von 0,5 ha liegt in einem Bereich, der keine Beeinträchtigung der geordneten städtebaulichen Gesamtentwicklung des Gemeindegebiets erwarten lässt.
Projektbeschreibung
Das Projekt „Gemeinsam am Klostersteig“ orientiert sich in seiner Kubatur am klassischen Dreiseitenhof, akzentuiert baulich die Kreuzung von Hüttenweg und Klostersteig und schafft hier einen kleinen Dorfplatz mit Gemeinschaftsraum für das Dorf und seine neue Bewohnerschaft. Ziel des Projektes ist es, einen offenen Ort zu gestalten und durch anspruchsvolle Architektur einen positiven Beitrag zur Entwicklung Chorins zu leisten.
Lage und Größe des Plangebiets
Der Geltungsbereich mit 0,57 ha ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Er umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Chorin
Flur: 001 vollumfänglich: 559 teilweise: 355, 759
Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Somit entstehen der Gemeinde Chorin für das Bauleitverfahren keine Kosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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