Vorlage - CH-023/2022

 
 
Betreff: Aufstellung Bebauungsplan "Wohnbebauung Klostersteig" OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.04.2022 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt   
Ortsbeirat Chorin Anhörung
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
04.05.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin zurückgestellt   
01.06.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
14.06.2022 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zurückgestellt   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
Lage und Größe des Plangebiet B-Plan Klostersteig.docx

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Klostersteig“  im OT Chorin.

 

  1. Die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

 

  1. Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen, es ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

 

Anlass und Erfordernis der Planung

 

Für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer sich in den bestehenden Siedlungsbestand einfügende Wohnsiedlungsfläche geschaffen werden. Aufgrund der vorhandenen Umgebungsbebauung und zur Erhöhung der Flexibilität bei der zukünftigen Nutzung soll das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Verfahren nach § 13 b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen) ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Wohnbebauung Klostersteig“ aufgestellt. Im vorliegenden Fall sind die im § 13b BauGB aufgeführten Voraussetzungen für das Aufstellen eines B-Planes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gegeben. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der geringen Flächengröße ist die Entwickelbarkeit der geplanten Wohnnutzung aus der Darstellung einer gemischten Baufläche gegeben.

Im beschleunigten Verfahren besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit einen Bebauungsplan, der von den FNP-Darstellungen abweicht, aufzustellen. Der Flächennutzungsplan kann dann künftig „im Wege der Berichtigung“ angepasst werden. Die Darstellung, bzw. Planung einer Fläche von 0,5 ha liegt in  einem  Bereich,  der  keine  Beeinträchtigung der  geordneten städtebaulichen Gesamtentwicklung  des  Gemeindegebiets erwarten lässt.

 

 

 

 

 

 

 

Projektbeschreibung

 

Das Projekt „Gemeinsam am Klostersteig“ orientiert sich in seiner Kubatur am klassischen Dreiseitenhof, akzentuiert baulich die Kreuzung von Hüttenweg und Klostersteig und schafft hier einen kleinen Dorfplatz mit Gemeinschaftsraum für das Dorf und seine neue Bewohnerschaft. Ziel des Projektes ist es, einen offenen Ort zu gestalten und durch anspruchsvolle Architektur einen positiven Beitrag zur Entwicklung Chorins zu leisten.

 

 

Lage und Größe des Plangebiets

 

Der Geltungsbereich mit 0,57 ha ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Er umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Chorin

 

Flur:                   001

vollumfänglich:  559

teilweise:           355, 759

 

 

Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Somit entstehen der Gemeinde Chorin für das Bauleitverfahren keine Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

keine

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

25.000,00 Euro

5110105-30100-4488000

Aufwendungen

25.000,00 Euro

5110105-30100-5211010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

25.000,00 Euro

5110105-30100-6488000

Auszahlungen

25.000,00 Euro

5110105-30100-7211010

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lage und Größe des Plangebiet B-Plan Klostersteig.docx (151 KB)