Vorlage - AA-033/2022 IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hält eine leistungsfähige Feuerwehr vor. Die Freiwillige Feuerwehr des Amtes besteht aus 15 Ortswehren mit insgesamt 16 Standorten. Die Leitung der Feuerwehr des Amtes obliegt gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BBKG) in Verbindung mit der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehren (TVFF) dem Amtswehrführer. Im Amt besteht die Amtswehrführung aus dem Amtswehrführer und seinen 2 Stellvertretern. Zudem gehören 2 Amtsgerätewarte, der Verantwortliche Medien und Öffentlichkeitsarbeit, der Amtsjugendfeuerwehrwart und sein Vertreter und der Vorsitzende der Alters- und Ehrenabteilung (AEA) der erweiterten Amtswehrführung an.
Das Organigramm der Amtswehrführung/ erweiterten Amtswehrführung ist der Anlage 3 dieser Vorlage zu entnehmen.
Innerhalb der Amtswehrführung ist die Aufgabenverteilung klar definiert. Lediglich für den Verantwortlichen Medien und Öffentlichkeitsarbeit, den Amtsjugendfeuerwehrwart und seinen Stellvertreter und den Vorsitzenden der Alters- und Ehrenabteilung wurden die Aufgaben nicht schriftlich verankert.
Die Aufgabenteilung der Amtswehrführung sind als Anlage 1 und die der Amtsgerätewarte als Anlage 2 dieser Informationsvorlage beigefügt.
Außerhalb des ehrenamtlichen Bereiches werden folgende Aufgaben bereits hauptamtlich wahrgenommen:
Inventarisierung von Dienst- und Schutzbekleidung, Funk- Melde- und Alarmierungstechnik Mitwirkung bei der Inventur Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Neuanschaffung von Einsatztechnik Zuarbeiten zur Planung von Einsatztechnik Datenerfassung der Einsatzkräfte der FFW Mitarbeit bei der Organisation von Veranstaltungen der Amtswehr Zuarbeit zur Fortschreibung der Gefahrenabwehrbedarfsplanung Zuarbeit zur Gefahren- und Risikoanalyse Prüfung der Verfügbarkeit von Löschwasser als Grundlage für für die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen.
Der derzeitige und allgemeine Erfüllungsstand wird durch die Amtswehrführung im Feuerwehrausschuss aufgezeigt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |