Vorlage - CH-025/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstück 110. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durch-führungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
Sachverhalt: Vorhabenträger: Herr Ulf Schefuß Herwig Straße 39 02708 Löbau
Lage/ Plangebiet:
Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstücke 110 Lieper Weg 18 in 16230 Chorin OT Sandkrug
Antrag auf Aufstellung und Lage des Plangebietes sind als Anlage beigefügt.
Die Kosten für die Bauleitplanung werden von dem Antragsteller / Vorhabenträger getragen. Somit entstehen der Gemeinde Chorin für das Bauleitverfahren keine Kosten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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