Vorlage - PS-010/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die »Erste Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Parsteinsee« entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Parsteinsee hat mit Beschluss PS-025/2020 eine neue Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen.
§ 4 Absatz 2 dieser Satzung legt fest, dass Fraktionsvorsitzende eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro erhalten. Nach einem Hinweis der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim, ist eine solche Entschädigung in der Gemeinde nicht zulässig, da die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung des Landes Brandenburg in § 7 Absatz 1 Nummer 3 die zusätzliche Entschädigung von Fraktionsvorsitzenden an die Einwohnerzahl einer Gemeinde knüpft und diese mindestens 1.000 betragen muss. Da die Gemeinde Parsteinsee weniger als tausend Einwohner zählt, können Fraktionsvorsitzende somit keine zusätzliche Aufwandentschädigung erhalten.
In der Folge ist § 4 Absatz 2 der Aufwandsentschädigungssatzung ersatzlos zu streichen. Da in der Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee aktuell keine Fraktionen gebildet wurden, hat diese Änderung keine praktischen Auswirkungen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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