Vorlage - CH-027/2022

 
 
Betreff: Benennung eines Mitgliedes des Finanz- und Sozialausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.04.2022 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin benennt:

 

 

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als Mitglied des Finanz- und Sozialausschusses.

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss CH-071/2019 einen Finanz- und Sozialausschuss mit maximal sechs Mitgliedern und maximal zwei sachkundigen Einwohnern gebildet. Gemäß Beschluss CH-072/2019 wurde u. a. Herr Pascal Heinrich als Mitglied des Finanz- und Sozialausschusses benannt. Herr Pascal Heinrich ist mit Wirkung vom 23. März 2022 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden, so dass die Position eines Mitgliedes des Ausschusses vakant ist und nachbesetzt werden kann.

 

Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. In Ermangelung von Fraktionen, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Gemeindevertretung. Die Benennung des Mitgliedes erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

 

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen