Vorlage - CH-027/2022
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin benennt:
_____________________________________________
als Mitglied des Finanz- und Sozialausschusses.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss CH-071/2019 einen Finanz- und Sozialausschuss mit maximal sechs Mitgliedern und maximal zwei sachkundigen Einwohnern gebildet. Gemäß Beschluss CH-072/2019 wurde u. a. Herr Pascal Heinrich als Mitglied des Finanz- und Sozialausschusses benannt. Herr Pascal Heinrich ist mit Wirkung vom 23. März 2022 aus der Gemeindevertretung ausgeschieden, so dass die Position eines Mitgliedes des Ausschusses vakant ist und nachbesetzt werden kann.
Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. In Ermangelung von Fraktionen, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Gemeindevertretung. Die Benennung des Mitgliedes erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |