Vorlage - PS-011/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt für Lüdersdorf den durchgängigen Betrieb der Straßenbeleuchtung zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Im Zeitraum 3 Stunden vor Mitternacht und 5 Stunden nach Mitternacht sind alle Straßenlaternen gedimmt zu betreiben, wenn es technisch möglich ist. Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Aufwand für eine Umrüstung der verbliebenen Natriumdampfleuchten auf eine insektenfreundliche LED-Beleuchtung zu ermitteln und in den Haushalt des Jahres 2023 und ggf. Folgejahre einzustellen.
Sachverhalt: Von einem Teil der Einwohnerschaft in Lüdersdorf wird ein Abschalten der Straßenbeleuchtung in der Nacht gefordert. Begründet wird dies überwiegend mit Belangen des Insektenschutzes sowie mit erforderlichen Energieeinsparungen. Aufgabe der Straßenbeleuchtung ist es, als Bestandteil der allgemeinen öffentlichen Sicherheit die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer in der Nacht zu verbessern. Die Auslegung der Straßenbeleuchtung ist in Regeln, Normen und Gesetzen festgelegt. In Deutschland leitet sich die Pflicht zur Beleuchtung von den jeweiligen Landesgesetzen ab. Die Gemeinde Parsteinsee ist grundsätzlich zur Beleuchtung des Straßennetzes bei Dunkelheit verpflichtet.
Energieeinsparung Im Jahr 2021 erfolgte eine Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel in der Parsteiner Straße, in der Triftstraße und auch in der Dorfstraße. Dagegen finden in den Nebenstraßen noch die herkömmlichen Natriumdampfleuchten Verwendung. Die Leistung der LED-Leuchten liegt bei ca. 56 W. Lediglich in Kreuzungsbereichen werden LED-Leuchten mit 72 W betrieben. Im Unterschied hierzu hat eine in den Nebenstraßen betriebene Natriumdampfleuchte eine Leistung von 90 W. Mit der Umrüstung der Leuchten ist eine beträchtliche Energieeinsparung verbunden. Sinnvoll wäre daher, die in den Nebenstraßen betriebenen Natriumdampfleuchten ebenso zeitnah auf moderne LED-Technik umzurüsten. Weiterhin wäre eine durchgängige Dimmung der LED-Leuchten machbar und geeignet, um zum einen zusätzlich Energie einzusparen und zum anderen zu starke und damit störende Ausleuchtungen zu vermeiden. Im Bereich der vorgenannten Straßen, in denen die Beleuchtung bereits umgerüstet wurde, ist eine automatische Dimmung bereits eingerichtet. Die Dimmung der Leuchten erfolgt auf 40 Prozent der Leistung im Zeitraum von 3 Stunden vor und 5 Stunden nach Mitternacht.
Insektenschutz Licht generell und vor allem Straßenbeleuchtung kann in der Nacht für Gefährdung und Stress bei Insekten führen. Je größer der Ultraviolett- und Blauanteil des Lichts, desto stärker die Anziehungskraft auf Insekten und damit die negativen ökologischen Auswirkungen. Am schädlichsten wirkt die zurzeit noch sehr weit verbreitete, sehr ineffiziente Quecksilberdampf-Hochdrucklampe mit hellweißem Licht und relativ hohem UV-Lichtanteil. Auch das Umrüsten auf energiesparende LED-Technik kann mit negativen Auswirkungen verbunden sein. Zum einen, wenn dabei das Beleuchtungsniveau erhöht und nicht an dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Auch das Lichtspektrum muss naturfreundlich sein, also im warmen/gelblichen Bereich liegen. Zum anderen, wenn die Lampen in unpassenden Leuchtkörpern so installiert werden, dass sie in den Himmel oder die Horizontale abstrahlen. Nachtaktive Insekten nehmen beispielsweise die spektrale Zusammensetzung und Helligkeit des Lichts von Leuchtstofflampen und Quecksilberdampf-Hochdrucklampen deutlich stärker wahr als Menschen. Auch das schwache Mondlicht, das sie vermutlich zur Orientierung nutzen, empfinden sie als deutlich heller. Das Licht von Natriumdampf-Hochdrucklampen ohne UV-Anteil erscheint Insekten dagegen dunkler. Denn gegenüber gelb-orangefarbenen und roten Spektralanteilen im Licht sind sie nahezu unempfindlich; Der Einsatz von Lichtquellen mit warmen Lichtfarben mindert also den Insektenanflug:
Quelle: Feldstudie Universität Kiel/BUND Schleswig-Holstein, Aus: https://www.licht.de/de/lichtthemen/licht-und-umwelt/artenschutz
Die Verwendung von LED für Straßenbeleuchtung insbesondere von einer Lichtfarbe 3000 Kelvin scheint ein probates Mittel zum Insektenschutz zu sein. Die in Lüdersdorf vorhandene LED-Beleuchtung basiert auf einer Lichtfarbe von 3000 Kelvin und verfügt darüber hinaus über eine Lichtlenkung um unnötige Ausleuchtungen zu vermeiden. Die Verwaltung empfiehlt daher die Umrüstung aller Natriumdampfleuchten auf LED. Die Umrüstung hat unter Berücksichtigung der Belange des Insektenschutzes zu erfolgen. Nachts sind alle Lampen zu dimmen, um die Auswirkungen für Insekten weiter zu verringern.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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