Vorlage - BR-020/2022 IV
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Sachverhalt:
Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Der Bundesfreiwilligendienst hat hingegen keine Altersgrenze. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) niedergelegt. Das FSJ an sich ist auf Länderebene geregelt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) alljährlich insgesamt 119 FSJ-Plätze im Land Brandenburg, davon 63 in der Kinder- und Jugendhilfe (Kitas, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Jugendclubs, Jugendbildungsstätten, Schulen) sowie 56 im Sport (Breitensport mit Kindern und Jugendlichen), außerdem eine FSJ Politik-Stelle bei den Mitwirkungsgremien (Landesschülerrat). Daneben gibt es zahlreiche weitere FSJ-Plätze, die von den Kommunen, dem Land, dem Bund, von Trägern und Einsatzstellen gefördert werden. Das Ministerium selbst vermittelt keine Plätze in Einsatzstellen. Wer zwischen 16 und 27 Jahren alt ist, kann ein FSJ leisten. Es beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August, frühere oder spätere Einstiege sind möglich. Einsatzstellen für das FSJ gibt es in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendarbeit, der Schule, der Alten- und Gesundheitspflege, der Rettungsdienste, der Kultur, der Denkmalpflege, der Politik, der Wissenschaft und Nachhaltigkeit sowie des Sports. Die Freiwilligen im FSJ arbeiten in der Regel ganztags 39,5 Stunden pro Woche. Sie werden pädagogisch begleitet und nehmen an insgesamt 25 Tagen an Bildungsseminaren teil. Freiwillige haben einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen, erhalten ein Taschengeld und einen Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung sowie Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr und sind sozialversichert.
Taschengeld
Im FSJ wird ein Taschengeld gezahlt, das der Träger bzw. die Einsatzstelle festlegt. Das Gesetz sieht eine Obergrenze für das Taschengeld vor, nämlich maximal sechs Prozent der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2022 sind das 423,00 € monatlich. Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung Es besteht grundsätzlich ein Anspruch unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Manche Einsatzstellen bieten auch Arbeitskleidung an. Wird keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, kann diese mit einer Geldersatzleistung abgegolten werden. Sozialversicherung Die Freiwilligen im FSJ sind beitragsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Es besteht eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden alleine von der Einsatzstelle oder dem Träger eingezahlt (also Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil). Anspruch auf pädagogische Begleitung Der Freiwillige im FSJ hat einen gesetzlichen Anspruch auf pädagogische Begleitung und Beratung. Verantwortlich hierfür sind der Träger und die Einsatzstelle gemeinsam. Der Anspruch auf fachliche Anleitung hingegen richtet sich allein gegen die Einsatzstelle. Die zentrale Stelle des Trägers muss wenigstens 25 Seminartage abhalten. Daneben muss Zeit zur individuellen Betreuung vorhanden sein. Als Träger des FSJ im Inland sind durch Gesetz zugelassen:
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