Vorlage - BR-022/2022 IV
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Sachverhalt:
Gemäß § 29 Abs. 1 KomHKV Bbg. ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Bestandteil des Berichtes ist eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsjahre 2020 und 2021 gegenüber der Haushaltsplanung 2022 und dem aktuellen IST 2022 mit Buchungsstand 22.04.2022. Die wesentlichen Positionen und Abweichungen werden erläutert.
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