Vorlage - OD-028/2022
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Ausweisung der Gasse zwischen „Oberkietz (14/15) und Gartenstraße“ als Gehweg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Umsetzung der
Sachverhalt:
Als Verbindung zwischen den Straßen „Oberkietz“ und „Gartenstraße“ ist ein teilweise gepflasterter Weg vorhanden. Im Bereich der Grundstücke „Oberkietz 14/15“ ist das Ende mit einer kleinen Treppe und einer „Rampe“ versehen. Ein Anwohner im Bereich des Weges berichtet, dass der Weg regelmäßig durch motorisierte Fahrzeuge (Krad, Quad) genutzt wird, obwohl dies aufgrund der Bauweise des Weges nicht vorgesehen ist. Der Anwohner wünscht geeignete Maßnahmen, um dem Umstand entgegenzuwirken. Weiterhin merkte er an, dass ein Geländer/ Handlauf im Bereich der Rampe für ältere Menschen hilfreich wäre.
Derzeit ist der Weg nicht als „Gehweg“ beschildert. Das Aufstellen des Verkehrszeichens Vz. 239 „Gehweg“ ist in der Regel nur dort notwendig, wo vorgesehene Nutzung nicht eindeutig erkennbar ist. Das Aufstellen von Vz. 239 würde nur die vorgegebene Lage „wiederholen“. Verkehrsteilnehmer, die sich bewusst gegen das Benutzungsverbot von Gehwegen mit Kraftfahrzeugen hinwegsetzen, werden durch Verkehrszeichen in der Regel nicht von ihrem Vorhaben abgebracht.
Aus Sicht der Verwaltung kann davon ausgegangen werden, dass Verkehrsteilnehmer die Gasse als „Gehweg“ deuten. Maßnahmen sind nicht notwendig, es wurden dennoch 2 Varianten als Lösung erarbeitet. Die Variante 1 beinhaltet die Aufstellung der Verkehrszeichen „239 – Gehweg“. Die Variante 2 umfasst die bauliche Abgrenzung z. B. in Form eines Umlaufgitters, Abweisbügels oder einer Wegsperre. Es ist jedoch fraglich, ob die geringe Zahl der „Durchfahrten“ die Umsetzung einer der v. g. Varianten rechtfertigt.
Für beide Varianten (Verkehrszeichen oder Wegsperre/ Umlaufgitter) müssen Aufwendungen zur Beschaffung und Montage berücksichtigt werden. Die Materialkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Variante 1 – Verkehrszeichen 2x Vz. 239 40,00 EUR 2x Rohrpfosten 80,00 EUR Befestigungsmaterial 10,00 EUR
Variante 2 – Wegsperre/ Umlaufgitter 2x Wegsperre 1.000,00 EUR
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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