Vorlage - OD-028/2022

 
 
Betreff: Gasse zwischen Oberkietz (14/15) und Gartenstraße als Gehweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Oderberg Entscheidung
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
25.05.2022 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen   
Anlagen:
Oderberg, Oberkietz 14-15 Gasse
Wegsperre
Oderberg, Oberkietz 14-15 Gasse
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Ausweisung der Gasse zwischen „Oberkietz (14/15) und Gartenstraße“ als Gehweg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Umsetzung der

 

 

Variante 1 – Verkehrszeichen

 

 

 

oder

 

Variante 2 – Wegsperre/ Umlaufgitter.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Als Verbindung zwischen den Straßen „Oberkietz“ und „Gartenstraße“ ist ein teilweise gepflasterter Weg vorhanden. Im Bereich der Grundstücke „Oberkietz 14/15“ ist das Ende mit einer kleinen Treppe und einer „Rampe“ versehen.

Ein Anwohner im Bereich des Weges berichtet, dass der Weg regelmäßig durch motorisierte Fahrzeuge (Krad, Quad) genutzt wird, obwohl dies aufgrund der Bauweise des Weges nicht vorgesehen ist. Der Anwohner wünscht geeignete Maßnahmen, um dem Umstand entgegenzuwirken. Weiterhin merkte er an, dass ein Geländer/ Handlauf im Bereich der Rampe für ältere Menschen hilfreich wäre.

 

Derzeit ist der Weg nicht als „Gehweg“ beschildert. Das Aufstellen des Verkehrszeichens Vz. 239 „Gehweg“ ist in der Regel nur dort notwendig, wo vorgesehene Nutzung nicht eindeutig erkennbar ist. Das Aufstellen von Vz. 239 würde nur die vorgegebene Lage „wiederholen“. Verkehrsteilnehmer, die sich bewusst gegen das Benutzungsverbot von Gehwegen mit Kraftfahrzeugen hinwegsetzen, werden durch Verkehrszeichen in der Regel nicht von ihrem Vorhaben abgebracht.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann davon ausgegangen werden, dass Verkehrsteilnehmer die Gasse als „Gehweg“ deuten. Maßnahmen sind nicht notwendig, es wurden dennoch 2 Varianten als Lösung erarbeitet. Die Variante 1 beinhaltet die Aufstellung der Verkehrszeichen „239 – Gehweg“. Die Variante 2 umfasst die bauliche Abgrenzung z. B. in Form eines Umlaufgitters, Abweisbügels oder einer Wegsperre. Es ist jedoch fraglich, ob die geringe Zahl der „Durchfahrten“ die Umsetzung einer der v. g. Varianten rechtfertigt.

 

Für beide Varianten (Verkehrszeichen oder Wegsperre/ Umlaufgitter) müssen Aufwendungen zur Beschaffung und Montage berücksichtigt werden. Die Materialkosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

Variante 1 – Verkehrszeichen

 2x Vz. 239   40,00 EUR

 2x Rohrpfosten  80,00 EUR

 Befestigungsmaterial  10,00 EUR

 

Variante 2 – Wegsperre/ Umlaufgitter

 2x Wegsperre   1.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Variante 1: ca. 130,00 Euro

Variante 2: ca. 1.000,00 Euro

1220101-80100-5222000

1220101-80100-5431100

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Variante 1: ca. 130,00 Euro

Variante 2: ca. 1.000,00 Euro

1220101-80100-7222000

1220101-80100-7431100

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Oderberg, Oberkietz 14-15 Gasse (6069 KB)    
Anlage 2 2 Wegsperre (38 KB)    
Anlage 3 3 Oderberg, Oberkietz 14-15 Gasse (6069 KB)    
Anlage 4 4 IMG_20191018_082852 (5407 KB)