Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BBGKVErf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Dieser Vorschrift wird mit der Vorlage des Haushaltsplanes entsprochen.
Der Haushaltsplan ist nach § 66 BbgKVerf Teil der Haushaltssatzung.