Vorlage - OD-029/2022 IV
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Sachverhalt:
Der am 26. Mai 2019 in die Stadtverordnetenversammlung Oderberg auf dem Wahlvorschlag der Partei „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ gewählte Bewerber Herr Guido Zoschke hat durch Verzicht die Rechtsstellung eines Stadtverordneten mit Wirkung zum 30.04.2022 verloren und ist nicht mehr Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Oderberg.
Gemäß § 60 Absatz 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) geht dieser freigewordene Sitz auf die in der Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in Oderberg hat die Wahlleiterin gemäß § 60 Absatz 6 BbgKWahlG das Nachrücken von Ersatzpersonen aus dem Wahlvorschlag der Partei „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ auf diesen freigewordenen Sitz geprüft und festgestellt, dass die nächste Ersatzperson auf diesem Wahlvorschlag Herr Stephan Freymann ist. Herr Freymann hat durch Wegzug aus dem Wahlgebiet eine Voraussetzung der Wählbarkeit gemäß § 61 Absatz 3 BbgKWahlG verloren und ist somit keine Ersatzperson mehr. Die nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der Partei „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ ist Herr Patrick Krienke, der seine Berufung angenommen hat. Herr Krienke ist somit mit Wirkung vom 05.05.2022 gewähltes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Oderberg.
Herr Zoschke wurde mit Beschluss OD-043/2019 als weiteres Mitglied zur Vertretung der Stadt Oderberg in den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gewählt und verliert durch seinen Verzicht diesen Sitz. Als sein Stellvertreter in dieser Funktion wurde Herr Dietrich Brandenburg gewählt. Gemäß § 136 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg geht der Sitz im Amtsausschuss automatisch auf Herrn Brandenburg über. |
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