Vorlage - NI-018/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt im Rahmen des Förderprogrammes "Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur" den Fördermittelantrag über den Landkreis Barnim für den Ausbau eines neuen Streckenabschnittes der Tour Brandenburg weiterhin aufrechtzuerhalten. Im Rahmen des Förderprogrammes "Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur" unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg den Ausbau einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen und kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wirtschaftskernen. Ein Schwerpunkt des o.g. Förderprogrammes stellt die Unterstützung und Weiterentwicklung touristischer Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus dar. Dies beinhaltet auch die Modernisierung (im Bestand) "strategisch bedeutsamer" Radwege in Brandenburg. Für die Gemeinde Niederfinow ist hier der Ausbau eines Streckenabschnittes der Tour Brandenburg (Anlage 1) vom Hebewerk zum oberen Parkplatz entlang der Schleusentreppe bis zum Anschluss des vorhandenen Radweges Tour Brandenburg einschlägig (Länge des Streckenabschnittes ca. 1.800 m).
Eine zukünftige Route der Tour Brandenburg könnte demnach vorbei an den Schiffshebewerken führen. Derzeit weichen Radfahrer, welche den Besuch der Hebewerke planen, von der vorgegebenen Streckenführung der Tour Brandenburg ab. Dies hat zur Folge, dass die Radfahrer vom Abzweig Chorin entlang der vielbefahrenen L 291 zu den Hebewerken fahren. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Neubau des Radweges auf eine bessere Einbindung der Hebewerke in die Tour Brandenburg – mit Blick auf die Attraktivitätssteigerung des Standortes und der geplanten Zugänglichkeit des Hebewerkgeländes durch den zweiten Eingang an der alten Schleusentreppe vom oberen Parkplatz hinzielt. Auch die Sicherheit der Radfahrenden ist hier zu beachten. Eine ausführliche Begründung verfasst durch Herrn Klöppel des Team Red befindet sich als Anlage 2 zur Vorlage.
Durch den Landkreis Barnim wurde bereits am 25.06.2020 auf die Möglichkeit der Förderung von Radwegen im Rahmen des Förderprogrammes "Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur" hingewiesen. Durch die Amtsverwaltung wurde dem Landkreis Barnim das grundsätzliche Interesse an einer Förderung von Radwegen im Rahmen des vorgenannten Förderprogrammes angezeigt.
Durch die Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg erfolgte eine Zuarbeit an den Landkreis Barnim für die Beantragung der Fördermittel. Der Antrag wurde am 18.12.2020 durch den Landkreis Barnim bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg als „interkommunale Kooperation“ gestellt. Die Baulast verbleibt bei der Kommune und die Fördermittel werden durch den Landkreis an die Baulastträger weitergereicht. Beantragt wurde ein Fördersatz in Höhe von 85 %.
Zum 01.01.2022 ist eine neue Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – (GRW -I) in Kraft getreten. Diese Richtlinie findet auch Anwendung auf GRW-I-Anträge, welche bereits vor Inkrafttreten gestellt, aber noch nicht beschieden worden sind (vgl. Ziff. 10.1 der neuen Richtlinie). Dies tritt laut Mitteilung der ILB vom 18.03.2022 auf den Antrag zu, der eine Zuwendung auch für die Gemeinde Niederfinow vorsieht. Gemäß der neuen Richtlinie ist eine Basisförderung von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Infrastrukturmaßnahme vorgesehen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Anlage 3, vgl. Ziff. 5.3 der v.g. Richtlinie) kann eine Potenzialförderung von bis zu 80 % erfolgen, wenn der Bedarf durch den Antragsteller nachgewiesen werden kann. Diese Voraussetzungen sind u.a. wenn sich die geförderte Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt.
Hinweis der Verwaltung: Mit dem Grundsatzbeschluss über den GRW-Fördermittelantrag soll der Wunsch der Gemeinde Niederfinow manifestiert werden, diesen Streckenabschnitt zu bauen. Der Grundsatzbeschluss enthält zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Sofern der Landkreis Barnim einen positiven Zuwendungsbescheid erhält und eine Zuwendung für die Gemeinde Niederfinow in Aussicht gestellt wird bedarf es für die konkrete Baumaßnahme, welche finanzielle Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2023 ff. haben wird, eine gesonderte Beschlussfassung der Gemeindevertretung Niederfinow. Die geschätzten Baukosten belaufen sich mit Stand Dezember 2020 auf 1.215.000,- €. Entsprechend der Richtlinie „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 01.01.2022 wäre demnach ein Eigenanteil der Gemeinde Niederfinow in Höhe von ca. 486.000,- € in den Haushalt 2023 ff. einzustellen. Durch den Landkreis Barnim wurde mit Schreiben vom 25.05.2022 mitgeteilt, dass eine Entscheidung zum Grundsatzbeschluss bis spätestens 30.06.2022 erfolgen muss. Darüber hinaus ist dem Landkreis Barnim bis zum Ende der vorgenannten Frist, eine Entwurfsplanung für die baufachliche Antragsprüfung, zur Weiterleitung an die ILB, zu übergeben. Hierfür sind sowohl der Zeitfaktor als auch die Kosten für die Erstellung einer Entwurfsplanung für die geplante Maßnahme zu berücksichtigen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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