Vorlage - HO-012/2022

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss - Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
19.05.2022 
Gemeindevertretung Hohenfinow zurückgestellt   
16.06.2022 
Gemeindevertretung Hohenfinow zurückgestellt   
15.09.2022 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
lr2022008Anl2
lr2022008Anl3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt, im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung und vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hohenfinow, die Erarbeitung einer Projektskizze und die Ermittlung der notwendigen finanziellen Aufwendungen für die Maßnahme:

 

Gestaltung eines Festplatzes am Ostgiebel des Gemeindehauses“.

 


Am 1. Januar 2022 ist die Richtlinie des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Projektentwicklung in Kraft getreten.

 

Gefördert werden beispielsweise innovative Maßnahmen (ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen) zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft. Die Maßnahmen können sich auf die Gebiete Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie beziehen.

 

Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000,- € begrenzt. Der Eigenanteil, welcher in Geld zu leisten ist, beträgt mindestens 10 %.

 

Die elektronische Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über ein Antragsformular nebst einer Projektskizze.

 

Durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Hohenfinow wurde die Gestaltung eines Festplatzes am Ostgiebel des Gemeindehauses angeregt.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die erste Antragsrunde (erster Call) ist abgeschlossen. Derzeit steht noch kein Datum für einen weiteren Call fest. Mit dem Grundsatzbeschluss soll eine Idee der Gemeinde zur Förderung beantragt werden. Der Grundsatzbeschluss hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen.

 

Das konkrete Projekt (Projektskizze), welches finanzielle Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2023 haben wird, bedarf der gesonderten Beschlussfassung der Gemeindevertretung.

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 lr2022008Anl2 (4369 KB)    
Anlage 2 2 lr2022008Anl3 (582 KB)