Vorlage - AA-037/2022
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufstellung einer Sirenenanlage für den Standort „Brodowiner Dorfstraße 9, Feuerwehrgerätehaus Brodowin“ sowie die Vergabe des Auftrages zur Demontage der alten Anlage am Standort „Brodowiner Dorfstraße 76“, die Installation und Inbetriebnahme einer neuen Sirenenanlage vom Typ ECI1200.
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Gebäudes „Brodowiner Dorfstraße 76“ im Choriner Ortsteil Brodowin wünscht, dass die vorhandene Sirenenanlage an einen neuen Standort versetzt wird. Das Gebäude wird als Wohnhaus genutzt. Durch Vibrationen und Geräuschentwicklungen fühlen sich die Bewohner beeinträchtigt.
Im Sinne des § 15 Abs. 4 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) sind Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen verpflichtet, das Anbringen von Alarm- und Warneinrichtungen sowie Hinweisschildern für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes entschädigungslos zu dulden. Dennoch wird empfohlen, Sirenenanlagen von privaten Gebäuden zu entfernen, um die Akzeptanz aber auch die Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten zu verbessern.
In Abstimmung mit einer Fachfirma für Warnsysteme, Vertretern der örtlichen Feuerwehr und der Amtsverwaltung wurde als neuer Standort ein Grundstück vor dem Gerätehaus der Ortswehr Brodowin ausgewählt.
Nach Prüfung der Leitungsverläufe (Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Telekomunikation) kommt der gewünschte Standort in Frage. Sollte die Aufstellung aufgrund der vorhandenen Leitungen nicht möglich sein, wurde ein Alternativstandort wenige Meter entfernt festgelegt. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Chorin. Mit Beschluss CH-015/2022 der Gemeindevertretung Chorin wurde der Aufstellung zugestimmt, sofern eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Diese liegt mit Bescheid vom 25.04.2022 (Az. 50258-22-90) vor.
Die Unterhaltung, Aufstellung oder Umsetzung der Sirenenanlagen sind durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu realisieren.
Die bereits vorhandenen Sirenenanlagen in den einzelnen Gemeinden werden durch die Firma HÖRMANN Warnsysteme GmbH gewartet und instandgesetzt. Ebenfalls wurden im Ortsteil Golzow der Gemeinde Chorin, der Gemeinde Niederfinow sowie in der Gemeinde Britz neue elektronische Sirenen von der v. g. Firma installiert und in Betrieb genommen. Mit der neuen Sirenengeneration sind viele Vorteile verknüpft. So ist es möglich, neben der Warnung durch den Landkreis, das Land oder den Bund, diese ohne großen Aufwand miteinander zu verknüpfen, um ggf. eigene Warnmeldungen zu verbreiten. Um diese Optionen vorzuhalten, ist eine „Markentreue“ erforderlich. Aus diesem Grunde wurde auf eine Ausschreibung verzichtet.
Ein Angebot (Angebot Nr. 1721250470) der Firma HÖRMANN Warnsystem GmbH sieht eine Sirene vom Typ ECI 1200 auf einem Telemast (13,5 m über Flur) vor. Weiterhin wird vom Unternehmen die vorhandene Technik der Sirene „Brodowiner Dorfstr. 76“ demontiert.
Die Demontage der alten Motorsirene vom Typ DS977 vom Dach der „Brodowiner Dorfstr. 76“ sowie die Beschaffung und Errichtung einer neuen elektronischen Sirenenanlage wird mit einer Festbetragsförderung i. H. v. maximal 14.815,50 EUR im Rahmen des „Sonderförderprogramm Sirenen“ aus Bundesmitteln refinanziert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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