Vorlage - OD-034/2022
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung, die Erarbeitung einer Projektskizze und die Ermittlung der notwendigen finanziellen Aufwendungen für die Maßnahme:
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Am 1. Januar 2022 ist die Richtlinie des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Projektentwicklung in Kraft getreten. Gefördert werden beispielsweise innovative Maßnahmen (ausschließlich investive und investitions-vorbereitende Maßnahmen) zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft. Die Maßnahmen können sich auf die Gebiete Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie beziehen. Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000,- € begrenzt. Der Eigenanteil, welcher in Geld zu leisten ist, beträgt mindestens 10 %. Die elektronische Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über ein Antragsformular nebst einer Projektskizze.
Hinweis der Verwaltung: Die erste Antragsrunde (erster Call) ist abgeschlossen. Derzeit steht noch kein Datum für einen weiteren Call fest. Mit dem Grundsatzbeschluss soll eine Idee der Gemeinde zur Förderung beantragt werden. Der Grundsatzbeschluss hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Das konkrete Projekt (Projektskizze), welches finanzielle Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2023 haben wird, bedarf der gesonderten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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