Vorlage - AA-038/2022
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die 2. Änderung des Stellenplans 2022 für die Beschäftigten gemäß der Anlage 2 zu AA-038/2022.
Sachverhalt: Gemäß § 9 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) hat der Stellenplan für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. Der Stellenplan ist als Obergrenze einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie auf Grund des Besoldungs- oder Tarifrechtes zwingend erforderlich sind. Nachträgliche Änderungen des Stellenplanes bedürfen eines Beschlusses des Amtsausschusses und sind der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Anlass für die 2. Stellenplanänderung 2022 ist die Änderung der Stelleninhalte von einer Vollzeiteinheit im Bauamt, Sachgebiet Bauverwaltung, Stellenplannummer 27. Die unterjährige Änderung der Stelleninhalte ergibt sich auf Grund des nachfolgend dargestellten Sachverhaltes: Der derzeitige Stelleninhaber der Stellenplannummer 27 hat fristgerecht zum 31.05.2022 gekündigt. Diese Kündigung ist bedauerlich, birgt aber auch die Chance, das Bauamt mit einer höheren Leistungskraft zu versehen. Aus dem proaktiven zusätzliche Einwerben von Fördermitteln durch das Amt folgen Steigerungen der Kosten für Ausschreibungen und Planungen. Die ebenso deutlich steigende Anzahl von Baumaßnahmen kann nur unter enormen persönlichen Einsatz der Bauamtsbelegschaft bewältigt werden kann. Da sich fortwährend die Komplexität der Verfahren erhöht, ist regelmäßig der notwendige Zeitaufwand zur Bearbeitung der Verfahren sehr hoch. Die Aufgaben des Bauamtes sind derzeit sowohl in ihrer Breite als auch in ihrer Tiefe mit den jetzigen personellen Mitteln nur mit starken Einschränkungen weiterhin zu bewirtschaften. Die Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen an externe Unternehmen ist nur begrenzt geeignet, Abhilfe zu schaffen, da die Verantwortung und das Projektmanagement durch das Bauamt sichergestellt werden muss. Im Übrigen ist es sehr schwierig, Planungsbüros mit freien Kapazitäten zu finden. Daher soll das Aufgabengebiet der frei werdenden Stelle einer Veränderung erfahren. Mit der veränderten, neu auszuschreibenden Stelle einer Sachgebietsleitung Stadtplanung/Stadtentwicklung, Hochbau, Tiefbau, Gebäudeunterhaltung soll nicht nur die Erarbeitung von Planungsunterlagen durch hausinterne Leistungen wesentlich vorangebracht werden, auch wichtige Akzente der Bauleitplanung, insbesondere die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen können hausintern wesentlich vorbereitet werden. Daher ist es geboten, die Stelleninhalte der Stelle zu Stellenplannummer 27 an die bestehenden Aufgaben anzupassen. Die Stellenbewertung der in Rede stehenden Stelle ergab ein E 11 (TvöD). Die bisherige Stellenbewertung war mit E 9a (TvöD) im Stellenplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg enthalten. Mit diesem Arrangement können voraussichtlich auf absehbare Zeit die Aufgaben des Bauamtes in einer besseren Qualität, schneller und kostensparender erledigt werden. Zusätzliches Personal ist nicht erforderlich. Diese Vorzugsvariante ist unter enger Einbindung und Zustimmung auch der Bauamtsleiterin erarbeitet worden.
Als weitere Variante besteht die Möglichkeit neben der mit E 9a bewerteten nachzubesetzenden Stelle eine zusätzliche Stelle, voraussichtlich mit E 10 zu bewertender Stelle, zu schaffen. Dies hätte eine nachteilige Ablauforganisation und erhebliche Kostensteigerungen die Folge.
Ein Kostenvergleich auf der Basis der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe mit der höchstmöglichen Stufe der beabsichtigten Entgeltgruppe dieser Stellenplanänderung ergibt eine jährliche Ersparnis von bis zu 24.898,51 € gegenüber einem, wie zuvor aufgezeigtem Stellenaufwuchs im Bereich Bauamt. Mit der Ausschreibung der Stelle einer Sachgebietsleitung Stadtplanung/Stadtentwicklung, Hochbau, Tiefbau, Gebäudeunterhaltung soll das Amt die Möglichkeit erhalten, eine qualifizierte Fachkraft zu gewinnen und dauerhaft zu beschäftigen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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