Vorlage - AA-040/2022

 
 
Betreff: 3. Änderung des Stellenplans 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
08.06.2022 
Amtsausschuss abgelehnt   
Anlagen:
Anlage 1 zu AA 040
Anlage 2 zu AA 040

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die 3. Änderung des Stellenplans 2022 für die Beschäftigten gemäß der Anlage 2 zu AA-040/2022.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 9 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) hat der Stellenplan für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. Der Stellenplan ist als Obergrenze einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie auf Grund des Besoldungs- oder Tarifrechtes zwingend erforderlich sind. Nachträgliche Änderungen des Stellenplanes bedürfen eines Beschlusses des Amtsausschusses und sind der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Anlass für die 3. Stellenplanänderung 2022 ist die Änderung der Stelleninhalte und der Zeitanteile einer Teilzeiteinheit der Kämmerei, Amtskasse, Stellenplannummer 23. Die unterjährige Änderung der Stelleninhalte ergibt sich auf Grund von folgendem Sachverhalt:

 

Die derzeitige Stelleninhaberin der Stellenplannummer 23 erreicht im Juli 2022 die Regelaltersgrenze. Gemäß § 33 Abs.1 Buchstabe a TVöD-VKA endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem die Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Aus diesem Grunde wurde geprüft, ob eine Neubesetzung dieser Stelle gegenwärtig und künftig notwendig ist. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung kommt es schrittweise zur Verlagerung von Aufgaben. Einerseits erfolgen durch tarifvertragliche Vorgaben Arbeitszeitreduzierungen bei den Vollzeiteinheiten, die es technikunterstützt zu kompensieren gilt. Andererseits werden beispielsweise durch den Einsatz des Rechnungsworkflows Zeitanteile bei einzelnen Stellen freigesetzt, so auch für die Stelleninhalte zu Stellenplannummer 23.

Aus diesem Grunde wurde die derzeitige Stelleninhaberin bereits im April dieses Jahres in das Haupt- und Ordnungsamt versetzt, da hier eine Stelle seit Längerem vakant ist.

Mit AA-034/2022 IV wurde sowohl im Feuerwehrausschuss als auch im Amtsausschuss die Notwendigkeit der Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes aufgezeigt. Die Gerätewartung ist ein grundlegender Bestandteil der Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Jede Ortswehr verfügt über einen Gerätewart, der die Einsatzkleidung, Gerätschaften und Fahrzeuge nach jedem Einsatz bzw. nach Gebrauch prüft. Die Gerätewarte prüfen die Leitern, führen im Rahmen der Möglichkeiten Überführungsfahrten von Technik in die entsprechenden Werkstätten und im Rahmen der Möglichkeiten die Wartung und Pflege der Technik durch.

 

Die zunehmende Technisierung stellt die ehrenamtlichen Gerätewarte vor immer schwierigere

und kompliziertere Aufgaben. Hierbei soll der hauptamtliche Gerätewart unterstützend zur Seite stehen.

Die Ersatz- und Neuanschaffung von technischen Geräten setzt auch voraus, dass die dauernde Funktionstauglichkeit sichergestellt bleibt. Mit dem Blick auf die Beladelisten moderner Fahrzeuge wird deutlich, welchen Umfang die zu prüfenden Einsatzmittel mittlerweile angenommen haben. Die Wartung und Pflege von Material und Fahrzeugen sichert nicht nur den Werterhalt der investierten Mittel oder den Unfallschutz für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, sie ist vielmehr auch die "Lebensversicherung" für die durch Feuer oder andere Gefahren bedrohten Menschen.

 

Die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten hat nach den Regeln der Technik zu erfolgen. Dies wird zwar im Brand- und Katastrophenschutzgesetz nicht explizit genannt, ist aber als "Pflichtaufgabe" zu sehen, um den sicheren Betrieb der Feuerwehr zu gewährleisten. Verpflichtend anzuwenden ist hierbei die DGUV Grundsatz 305-002, Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr. Dazu sind entsprechende Werkstätten und Personal erforderlich, welches ausreichend qualifiziert ist (als Gerätewarte, eingewiesene Person, Fachkundige oder Sachkundige) und fortgebildet wird. Durch einen ständig wachsenden Anspruch in technischer und personeller Hinsicht an die Feuerwehren wächst auch in gleichem Maße der Bestand an komplexer und hochwertiger werdender Technik. Wegen der Anpassung des Gerätebestandes an die unterschiedlichsten Aufgaben wird das Aufgabenfeld der Geräteprüfung um ein Vielfaches größer.

 

Der Leiter der Feuerwehr ist dafür verantwortlich, dass eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Geräte sichergestellt ist. Von der Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Ausrüstung hängt im hohen Maße der Einsatzerfolg ab. Eine regelmäßige und gewissenhafte Prüfung dient auch der Werterhaltung des technischen Gerätes. Um dies dauerhaft sicherzustellen, ist beabsichtigt, einen hauptamtlichen Amtsgerätewart einzustellen und damit die 2 ehrenamtlichen Amtsgerätewarte weitestgehend zu entlasten. Bislang wurde die Einsatztechnik der 15 Ortswehren ehrenamtlich gewartet. Dies ist zeitlich durch die Kameraden nicht mehr leistbar. Die Praxis zeigt, dass die vorgeschriebenen Prüfungen von Pressluft- und Atemschutzgeräten, Masken, Schläuchen, Bereifungen, die einsatzbereite Vorhaltung des Digitalfunks u. a. gefährdet ist.

 

Um die Verwaltung den Erfordernissen anzupassen ist es geboten, die Stelleninhalte der Stelle zu Stellenplannummer 23 an die bestehenden Aufgaben anzupassen. Die Stellenbewertung der in Rede stehenden Stelle ergab ein E 7 (TvöD). Die bisherige Stellenbewertung war mit E 8 (TvöD) ausgewiesen, im Stellenplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg jedoch nur mit E 6 (TvöD) enthalten.

 

Da beabsichtigt ist, den Amtsgerätewart in Vollzeit zu beschäftigen ist ein Stellenplanaufwuchs in Höhe von 0,25 Vollzeiteinheiten notwendig. Ein Kostenvergleich auf der Basis der Stufe 5 der Entgeltgruppe mit der höchstmöglichen Stufe der beabsichtigten Entgeltgruppe dieser Stellenplanänderung ergibt einen Mehrbedarf im Jahr 2022 in Höhe von bis zu 1.132,08 €.

 

Mit der Ausschreibung der zuvor beschriebenen Stelle eines Amtsgerätewartes soll das Amt die Möglichkeit erhalten, eine qualifizierte Fachkraft zu gewinnen und dauerhaft zu beschäftigen.

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

ja

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

1110104-10100-5012000-5032000

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

1.132,08 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu AA 040 (64 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu AA 040 (65 KB)