Vorlage - LS-019/2022 IV

 
 
Betreff: Hausnummerierung in der Wilhelmstraße im OT Lunow
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.90
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Information
21.06.2022 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Übersicht HSNR 001
Übersicht HSNR 002
Entwurf HSNR 001
Entwurf HSNR 002
Übersicht Wilhelmstr.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die örtlichen Ordnungsbehörden haben zur eindeutigen Zuordnung von Gebäuden Nummern zu vergeben. Als rechtliche Grundlage werden das Baugesetzbuch (§ 126 Abs. 3 BauGB) und das Ordnungsbehördengesetz (§ 13 Abs. 1 OBG) herangezogen, sofern die Zuteilung von Hausnummern nicht durch Satzung oder Verordnung geregelt wird.

Hausnummern dienen der Orientierung und Auffindbarkeit eines Gebäudes und sollten einem einfach nachzuvollziehenden System zugrunde liegen. In der Regel werden Hausnummern fortlaufend, beginnend mit der Nr. 1 vergeben und haben einen unmittelbaren Bezug zur Straße. So gilt jene Straße als zugehörig, von der aus das Gebäude zugänglich ist (Hauptzugang). Die Nummerierung kann auf unterschiedliche Weise fortgesetzt werden. Weitverbreitet ist die so genannte „Hufeisennummerierung“ (Abb. 1), wo die Nummerierung mit dem ersten Haus auf der rechten Seite bei 1 beginnt und bis zum letzten Haus auf dieser fortgeführt wird. Nach dem letzten Haus wird die Straßenseite gewechselt und fortlaufend (jedoch in Gegenrichtung) weiter gezählt. Ebenfalls oft genutzt wird die sogenannte „Orientierungsnummerierung“ bei der die Hausnummern wechselseitig entlang eines Straßenzuges verlaufen.

 

Abb 1. Hufeisennummerierung

Abb 2. Orientierungsnummerierung

Der Eigentümer ist zur Nummerierung seines Grundstücks verpflichtet. Dies beinhaltet zugleich die Pflicht, die Kosten für die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung des Nummernschildes zu tragen; auch im Falle einer Umnummerierung. Nach einer Umnummerierung ist die neue Hausnummer unverzüglich am Gebäude anzubringen. Die alte Hausnummer darf für eine Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss jedoch lesbar bleiben.

Sind von einer Änderung der Hausnummer Grundstücke mit Wohnbebauung betroffen, so haben sich die Bewohner gemäß § 12 des Brandenburgischen Meldegesetzes im Einwohnermeldeamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg innerhalb von 14 Tagen auf die neue Adresse umzumelden (gilt auch für Nebenwohnsitz). Eine Ummeldung ist in der Regel kostenfrei.

 

Die Wilhelmstraße im Ortsteil Lunow verbindet die Oderberger Straße (E1) mit der Schulstraße (E2) und zweigt an zwei Einmündungen ab. Der erste Abzweig (E3) zwischen den Nummern 12 und 14 erschließt das Grundstück mit der Nummer 13. Weiter in Richtung Norden zweigt die Wilhelmstraße nach Osten ab (E4), kreuzt die Kameruner Straße (E5) und mündet in die Lüdersdorfer Straße (E6). Die Hausnummern wurden nach der „Hufeisenmethode“ vergeben. So trägt das erste Haus auf der rechten Seite die Nummer 1. Die Nummern steigen fortlaufend bis zur Nummer 9 auf. In Höhe des Abzweigs E4 wird die Straßenseite gewechselt und zurück bis zur Oderberger Straße gezählt. Die Nummerierung endet bei 18. Diese Bestandsnummerierung wurde nach und nach ergänzt, ist jedoch aufgrund der Nummerierungsmethode stark eingeschränkt. So wurden Hausnummern außerhalb des „Hufeisens“ (Nr. 1 – 18) meist mit einem Buchstaben versehen. Im Bereich der Einmündung E4 entstanden die Nummern 10 a – d und 11 b. Grundstücke die weiter östlich in Richtung Kameruner Straße bzw. Lüdersdorfer Straße liegen und eine Hausnummer benötigen, können nach derzeitigem Stand keine Nummern zugeteilt werden, die einem nachvollziehbarem System zugrunde liegen würden.

 

Für ein Flurstück an der Wilhelmstraße im Bereich der Kameruner Straße wurde ein Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer gestellt. Nach Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass keine Hausnummer vergeben werden kann. Eine sinnvolle und nachvollziehbare Nummer konnte nicht ermittelt werden. Es ist daher notwendig mehrere Nummern in diesem Bereich zu ändern. Die geplanten Änderungen können den Übersichtsplänen gemäß Anlage 1 sowie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 

Aktuelle Bezeichnung

Neue Bezeichnung

Straße

Nr.

Straße

Nr.

Wilhelmstraße

10

Wilhelmstraße

21

Wilhelmstraße

10 a

Wilhelmstraße

31

Wilhelmstraße

10 b

Wilhelmstraße

30

Wilhelmstraße

10 c

Wilhelmstraße

11 d

Wilhelmstraße

10 d

Wilhelmstraße

11 c

Kameruner Straße

12

Wilhelmstraße

26

Lüdersdorfer Straße

31

Wilhelmstraße

28