Vorlage - BR-025/2022

 
 
Betreff: Liquidator der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH i.L.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Entscheidung
07.06.2022 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
20.06.2022 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH i.L. anzuweisen, folgende Beschlüsse zu fassen:

1)      Herr Gerd Zieger wird als alleiniger Liquidator abbestellt.

2)      Frau Anja Hecht wird als alleinige Liquidatorin bestellt.

3)      Frau Anja Hecht vertritt die Gesellschaft allein, solange sie Liquidatorin ist. Anderenfalls vertritt sie die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Liquidator.

4)      Frau Anja Hecht wird als Aufsichtsratsmitglied abberufen.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss BR-044/2020 vom 28.09.2020 wurde die Auflösung der gemeindeeigenen Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH festgelegt. Der jahrelange Geschäftsführer Herr Gerd Zieger wurde zum Liquidator bestellt.

 

In der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 12.05.2022 teilte Herr Zieger mit, dass er die weitere Abwicklung nicht vornehmen kann, sodass die Abberufung als Liquidator notwendig geworden ist. Im Laufe des bisherigen Liquidationsprozesses wurden die Informationen grundsätzlich in der Kämmerei gebündelt und von dort aus zur weiteren Beratung in den entsprechenden Gremien bzw. zum Austausch mit Fachleuten weiter geleitet. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Kämmerin Frau Anja Hecht zur Liquidatorin zu bestellen, um die weitere Abwicklung zu steuern. Zur Einhaltung des Trennungsprinzips zwischen Ausführung und Kontrolle wird dadurch die Abbestellung als Aufsichtsratsmitglied notwendig. Eine Nachbesetzung im Aufsichtsrat soll nicht erfolgen.

 

Gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung ausschließlich zuständig für die Wahl des Liquidators nach Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung kann den Vertretern der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung Richtlinien und Weisungen erteilen (§97 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf). 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen