Vorlage - BR-025/2022
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH i.L. anzuweisen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1) Herr Gerd Zieger wird als alleiniger Liquidator abbestellt. 2) Frau Anja Hecht wird als alleinige Liquidatorin bestellt. 3) Frau Anja Hecht vertritt die Gesellschaft allein, solange sie Liquidatorin ist. Anderenfalls vertritt sie die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Liquidator. 4) Frau Anja Hecht wird als Aufsichtsratsmitglied abberufen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss BR-044/2020 vom 28.09.2020 wurde die Auflösung der gemeindeeigenen Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH festgelegt. Der jahrelange Geschäftsführer Herr Gerd Zieger wurde zum Liquidator bestellt.
In der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 12.05.2022 teilte Herr Zieger mit, dass er die weitere Abwicklung nicht vornehmen kann, sodass die Abberufung als Liquidator notwendig geworden ist. Im Laufe des bisherigen Liquidationsprozesses wurden die Informationen grundsätzlich in der Kämmerei gebündelt und von dort aus zur weiteren Beratung in den entsprechenden Gremien bzw. zum Austausch mit Fachleuten weiter geleitet. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Kämmerin Frau Anja Hecht zur Liquidatorin zu bestellen, um die weitere Abwicklung zu steuern. Zur Einhaltung des Trennungsprinzips zwischen Ausführung und Kontrolle wird dadurch die Abbestellung als Aufsichtsratsmitglied notwendig. Eine Nachbesetzung im Aufsichtsrat soll nicht erfolgen.
Gemäß § 6 Abs. 5 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung ausschließlich zuständig für die Wahl des Liquidators nach Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung kann den Vertretern der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung Richtlinien und Weisungen erteilen (§97 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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