Vorlage - BR-027/2022
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Richtlinie "Leihgeräte für Lehrkräfte" (RL Endgeräte LK, DigitalPakt IV) des Landes Brandenburg zur Beschaffung von Laptops für die Lehrkräfte an der Grundschule Britz. Die Endgeräte sind inklusive einer fünfjährigen Garantie mit Vor-Ort-Service und einem fünfjährigen Unfallschutz zu beschaffen. Sachverhalt:
Das Land Brandenburg hatte im Herbst 2021 kurzfristig eine Förderrichtlinie zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte verabschiedet (Anlage 1). Inhalt der Richtlinie ist ausschließlich die Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Kommunen und die Ausleihe an Lehrkräfte der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Mit Beschluss BR-067/2021 hatte sich die Gemeindevertretung Britz (auf Empfehlung der Verwaltung) am 31. Januar 2022 gegen die Inanspruchnahme der Mittel ausgesprochen, da es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schulträgers ist, Lehrkräfte mit Dienstgeräten auszustatten und dann auch für die Folgekosten aufzukommen (Reparatur, Neubeschaffung, Versicherung usw.).
Gleichwohl hatte die Verwaltung zur Fristwahrung vor der Entscheidung der Gemeindevertretung einen Antrag auf Fördermittel für 15 Endgeräte gestellt und mit Datum vom 7. März 2022 einen Fördermittelbescheid über 15.600 Euro erhalten (Anlage 2). Die maximal förderfähigen Kosten pro Endgerät sind dabei wesentlich höher ausgefallen als ursprünglich vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport kommuniziert. Dadurch könnten nun Laptops inklusive der notwendigen Software, der Lizenzen und des Zubehörs beschafft werden, die darüber hinaus auch mit einer fünfjährigen Garantie inklusive Vor-Ort-Service und einem fünfjährigen Unfallschutz versehen sind.
Für den Zeitraum von fünf Jahren würden somit Folgekosten im Wesentlichen entfallen, so dass die Thematik für die Gemeindevertretung eventuell neu zu bewerten ist. Offen bleibt die Frage, wie mit man mit Lehrkräften umgeht, die in den kommenden Jahren ggf. das Kollegium vergrößern.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich (auf Grundlage des Fördermittelbescheides) auf 17.333,33 Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent und somit 1.733,33 Euro.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |