Vorlage - BR-027/2022

 
 
Betreff: Beschaffung von Endgeräten aus der Richtlinie "Leihgeräte für Lehrkräfte" (DigitalPakt IV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.35
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
30.05.2022 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss Britz Vorberatung
07.06.2022 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
20.06.2022 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
RL Endgeräte Lehrkräfte
2022-03-07 FM Bescheid Britz

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Richtlinie "Leihgeräte für Lehrkräfte" (RL Endgeräte LK, DigitalPakt IV) des Landes Brandenburg zur Beschaffung von Laptops für die Lehrkräfte an der Grundschule Britz. Die Endgeräte sind inklusive einer fünfjährigen Garantie mit Vor-Ort-Service und einem fünfjährigen Unfallschutz zu beschaffen.

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Sachverhalt:

 

Das Land Brandenburg hatte im Herbst 2021 kurzfristig eine Förderrichtlinie zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte verabschiedet (Anlage 1). Inhalt der Richtlinie ist ausschließlich die Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Kommunen und die Ausleihe an Lehrkräfte der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

 

Mit Beschluss BR-067/2021 hatte sich die Gemeindevertretung Britz (auf Empfehlung der Verwaltung) am 31. Januar 2022 gegen die Inanspruchnahme der Mittel ausgesprochen, da es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schulträgers ist, Lehrkräfte mit Dienstgeräten auszustatten und dann auch für die Folgekosten aufzukommen (Reparatur, Neubeschaffung, Versicherung usw.).

 

Gleichwohl hatte die Verwaltung zur Fristwahrung vor der Entscheidung der Gemeindevertretung einen Antrag auf Fördermittel für 15 Endgeräte gestellt und mit Datum vom 7. März 2022 einen Fördermittelbescheid über 15.600 Euro erhalten (Anlage 2). Die maximal förderfähigen Kosten pro Endgerät sind dabei wesentlich höher ausgefallen als ursprünglich vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport kommuniziert. Dadurch könnten nun Laptops inklusive der notwendigen Software, der Lizenzen und des Zubehörs beschafft werden, die darüber hinaus auch mit einer fünfjährigen Garantie inklusive Vor-Ort-Service und einem fünfjährigen Unfallschutz versehen sind.

 

Für den Zeitraum von fünf Jahren würden somit Folgekosten im Wesentlichen entfallen, so dass die Thematik für die Gemeindevertretung eventuell neu zu bewerten ist. Offen bleibt die Frage, wie mit man mit Lehrkräften umgeht, die in den kommenden Jahren ggf. das Kollegium vergrößern.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich (auf Grundlage des Fördermittelbescheides) auf 17.333,33 Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent und somit 1.733,33 Euro.

 

 

 

 

 

 

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

15.600,00 Euro

2110116-20201-2351010/6811600

Auszahlungen

17.333,33 Euro

2110116-20201-0911010/7831000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Deckungsquelle: I036-21-06, Eigenanteil: I036-21-01

Bestätigung Kämmerei

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RL Endgeräte Lehrkräfte (299 KB)    
Anlage 2 2 2022-03-07 FM Bescheid Britz (973 KB)