Vorlage - OD-039/2022
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Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberggenehmigt die am 02.06.2022 getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Spielgeräte an die Firma: Klettermax GmbH Oldenburger Straße 4 19374 Domsühl
mit einer Auftragssumme in Höhe von 31.205,37 EUR zu vergeben.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat am 14.02.2018 mit Beschluss OD- 008/2018 die Umsetzung der Winkelstützmauer zur Sicherung des Hanges am Schulhof beschlos- sen. Für die abschließende Gestaltung der Außenenanlagen wurde durch das Hauptamt eine Befragung der Kinder durchgeführt und in Abstimmung mit der Schul- und Hortleiterin die Spielgeräte festgelegt.
Nach Übergabe der Vermessungsunterlagen nach Herstellung des Stützbauwerks am 21.02.2022 wurde durch die Amtsverwaltung die Planung der Schulhofgestaltung vorgenommen. Die Planung wurde den Stadtverordneten am 30.03.2022 informativ vorgelegt. Die weiterführende Planung wurde am 13.04.2022 der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Genehmigung eingereicht. Nach telefonischen Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des LK Barnim wurden die Bauleistungen über den Vergebemaktplatz Brandenburg ausgeschrieben.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung für das Los 07 Spielgeräte erfolgte: - am 29.04.2022 auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg - am 09.05.2021 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin - am 04.05.2022 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost). Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch ohne Barriere über den Vergabemarktplatz des Lan- des Brandenburg zur Verfügung gestellt. Die Freischaltung der Unterlagen wurde durch 4 Firmen vorgenommen. Zum (Er)Öffnungstermin der schriftlich einzureichenden Angebote lagen der Amtsverwaltung am 19.05.2022 ein Angebot fristgemäß vor. Bedingt durch die gestalterischen Auflagen durch das Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 10.05.2022 mußten Bemusterungen vorgenommen werden. Diese wurden am 30.05.2022 abgeschlossen und im Aufklärungsgespräch zum Angebot des Bieters vereinbart.
Eine Eilentscheidung über die Vergabe der Bauleistungen für die Spielgeräte ist zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Stadt Oderberg auf Grund der Angebotsbindefrist zum 30.06.2022 und insbesondere der nichtkalkulierbaren Preissteigerungen für Material und Transport in Zusammenhang mit der aktuellen Ukraine-Krise erforderlich.
Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenvertretung die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung
Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Spielgeräte an die Firma:
Klettermax GmbH Oldenburger Straße 4 19374 Domsühl
mit einer Auftragssumme in Höhe von 31.205,37 EUR zu vergeben.
Datum: Datum:
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Jörg Matthes Martina Hähnel Amtsdirektor Vorsitzende der Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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