Vorlage - OD-040/2022 IV
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat am 14.02.2018 mit Beschluss OD-008/2018 die Umsetzung der Winkelstützmauer zur Sicherung des Hanges am Schulhof beschlossen. Nach Herstellung des Stützbauwerks wurden am 21.02.2022 die Vermessungsunterlagen an die Amtsverwaltung übergeben. Die Außenanlagenplanung der Amtsverwaltung wurde den Stadtverordneten am 30.03.2022 informativ vorgelegt. Die weiterführende Planung wurde am 13.04.2022 der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Genehmigung eingereicht. Nach telefonischen Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des LK Barnim wurden die Bauleistungen für die Außenanlagen am 29.04.2022 über den Vergabemarktplatz Brandenburg ausgeschrieben. Auf Grund der gestalterischen Auflagen durch das Brandenburgisches Landesamt für Denkmal-pflege und Archäologisches Landesmuseum vom 10.05.2022 mussten Änderungen in der Ausführung der Einfriedung vorgenommen werden. Im Ergebnis der abschließenden Klärung wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde am 30.05.2022 die Zaunanlage zwischen Schulhof und Aufstieg zum Albrechtsberg analog zur bestehenden Einfriedung auf dem Stützbauwerk zugelassen. Die Einfriedung des Schulgeländes zur Gasse muss jedoch als Metallrohrzaun gemäß der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vom 10.05.2022 ausgeführt werden. Bedingt durch die notwendige Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens für die Einfriedung zur Gasse und insbesondere durch die lange Herstellungsdauer dieser Zaunelemente kann die Maßnahme voraussichtlich erst im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Der Aufstieg zum Albrechtsberg und der Spielplatz auf dem Schulhof sollen gemäß aktueller Planung im 3. Quartal 2022 fertiggestellt werden. Die Sicherung des Schulgeländes zur Gasse, hier zwischen Aufstieg zum Albrechtsberg und dem Giebel zum Schulgebäude, erfolgt bis zur Fertigstellung der Zaunanlage weiterhin mittels Bauzaunelementen. |
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