Vorlage - BR-030/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 300,00 € für den Britzer Heimatkundeverein e.V. Die Zuwendung ist zweckgebunden für das 15-jährige Vereinsjubiläum. In der Sitzung des Finanzausschusses Britz am 07.06.2022 wurde der Antrag des Britzer Heimatkundeverein e.V., hinsichtlich einer Zuwendung in Höhe von 300,00 € für das 15-jährige Vereinsjubiläum, vorgelegt (vgl. Anlage 1). Der Finanzausschuss Britz hat in seiner Sitzung vom 07.06.2022 den Antrag befürwortet.
Hinweise der Verwaltung: Gemäß der geltenden Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 16.03.2020 sind Anträge auf Zuwendung für das Förderjahr jeweils zum 30.06. des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie können Anträge nach dem 30.06. nur nachrangig und nur berücksichtigt werden, sofern Haushaltsmittel weiterhin zur Verfügung stehen.
Der Antrag des Britzer Heimatkundeverein e.V. wurde am 07.06.2022 für das Förderjahr 2022 eingereicht und kann daher nur nachrangig berücksichtigt werden. Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung Britz vom 27.09.2021 (vgl. Anlage 2 BR-043/2021) und dem Zuwendungsbescheid vom 01.11.2021 (vgl. Anlage 3) wurde dem Britzer Heimatkundeverein e.V. bereits eine Zuwendung in Höhe von 810,00 € bewilligt. Die zweckgebundene Zuwendung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 soll für die Ersatzbeschaffung von Sitzgarnituren, einer Lichterkette sowie als Zuschuss für eine Bildungsfahrt und für die Teilnahme sowie Vorbereitung von Veranstaltungen verwendet werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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