Vorlage - BR-030/2022

 
 
Betreff: Vereinsförderung: Antrag des Britzer Heimatkundeverein e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
20.06.2022 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu BR-030-2022 (Antrag)
Anlage 2 zu BR-030-2022 (BR-043-2021)
Anlage 3 zu BR 3030-2022 (Zuwendungsbescheid November 2021)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 300,00 €r den Britzer Heimatkundeverein e.V. Die Zuwendung ist zweckgebunden für das 15-jährige Vereinsjubiläum.


In der Sitzung des Finanzausschusses Britz am 07.06.2022 wurde der Antrag des Britzer Heimatkundeverein e.V., hinsichtlich einer Zuwendung in Höhe von 300,00 €r das 15-jährige Vereinsjubiläum, vorgelegt (vgl. Anlage 1).

Der Finanzausschuss Britz hat in seiner Sitzung vom 07.06.2022 den Antrag befürwortet.

 

Hinweise der Verwaltung:

Gemäß der geltenden Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 16.03.2020 sind Anträge auf Zuwendung für das Förderjahr jeweils zum 30.06. des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie können Anträge nach dem 30.06. nur nachrangig und nur berücksichtigt werden, sofern Haushaltsmittel weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Der Antrag des Britzer Heimatkundeverein e.V. wurde am 07.06.2022r das Förderjahr 2022 eingereicht und kann daher nur nachrangig berücksichtigt werden. Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung Britz vom 27.09.2021 (vgl. Anlage 2 BR-043/2021) und dem Zuwendungsbescheid vom 01.11.2021 (vgl. Anlage 3) wurde dem Britzer Heimatkundeverein e.V. bereits eine Zuwendung in Höhe von 810,00 € bewilligt. Die zweckgebundene Zuwendung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 soll für die Ersatzbeschaffung von Sitzgarnituren, einer Lichterkette sowie als Zuschuss für eine Bildungsfahrt und für die Teilnahme sowie Vorbereitung von Veranstaltungen verwendet werden.

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:2810102 20100 5318000

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

300,00 €

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Eine weitere Zuwendung in Höhe von 300,00 € wurde nicht für den HH 2022 eingeplant. Die finanziellen Aufwendungen könnten jedoch aus dem HHR 2021 (1.495,- € verfügbar) gedeckt werden.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu BR-030-2022 (Antrag) (284 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu BR-030-2022 (BR-043-2021) (332 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zu BR 3030-2022 (Zuwendungsbescheid November 2021) (715 KB)