Vorlage - BR-033/2022

 
 
Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
20.06.2022 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

  1. Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED (bitte Variante wählen)

  Variante 1: in der Wiesenstraße

 

  Variante 2: in der Wilhelmstraße in drei Abschnitten. In 2022 erfolgt die Umrüstung im Abschnitt zwischen Weberstraße und Karlstraße. In 2023 soll die Umrüstung im Bereich zwischen Karlstraße und Schulstraße und in 2024 im Bereich zwischen Schulstraße und Heegermühler Straße durchgeführt werden. Die entsprechenden Mittel sind in die Haushalte 2023 und 2024 einzustellen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibungsverfahren durchzuführen und den im Ergebnis der Ausschreibungen wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

 


Sachverhalt:

 

In den Haushalt 2022 der Gemeinde Britz wurden für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung Mittel eingestellt. Ziel soll sein, die Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde sukzessive auf eine stromsparende LED-Technik umzustellen.

 

Die Stromkosten aller Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Britz belaufen sich derzeit auf ca. 25.000 EUR jährlich. Es ist jedoch abzusehen, dass die Energiekosten in den nächsten Monaten und Jahren weiter drastisch ansteigen werden. Die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen würde den Verbrauch je Lampe von ca. 60 150 Watt für herkömmliche Leuchtmittel auf eine Systemleistung (für Leuchtmittel und Vorschaltgerät) von ca. 25 Watt bei LED-Leuchten senken.

 

Außerdem erreichen die Lampenaufsätze in vielen Straßenzügen aufgrund des Alters nicht mehr ihre ursprüngliche Ausleuchtungsintensität.

 

r die Umrüstung stehen in diesem Jahr Mittel in Höhe von 16.000 EUR zur Verfügung.

 

Die Verwaltung unterbreitete dem Bauausschuss in seiner letzten Sitzung den Vorschlag, zunächst die Umrüstung in der Wiesenstraße vorzunehmen, da aufgrund der Leuchtenanzahl (13 Leuchten) die Auskömmlichkeit der vorhandenen Mittel für diese Maßnahme angenommen wird. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Wiesenstraße ist, wie auch die Straßenbeleuchtung in anderen Straßenzügen, immer wieder von Defekten betroffen. Außerdem ist diese Anlage aufgrund ihres Alters am Ende des Jahres komplett abgeschrieben.

 

Gleichzeitig wurde aber darauf hingewiesen, dass auch in anderen Straßenzügen mit noch älteren Beleuchtungsanlagen eine Umrüstung sinnvoll und anzudenken wäre. Das sollte bei der Haushaltsplanung der kommenden Jahre Beachtung finden.

 

Alternativ zu einer Umrüstung der Wiesenstraße wäre es denkbar, die noch ältere und ebenfalls sehr störanfällige Anlage in der Wilhelmstraße in zwei bzw. drei Abschnitten umzurüsten. So könnte zunächst in 2022 der Abschnitt zwischen Weberstraße und Karlstraße (15 Leuchten) auf LED-Technik umgerüstet werden. In 2023 erfolgt dann die Umrüstung im Bereich zwischen Karlstraße und Schulstraße (18 Leuchten) und in 2024 zwischen Schulstraße und Heegermühler Straße (12 Leuchten). Die entsprechende Mittelplanung müsste bei der Haushaltsplanung 2023 und 2024 Berücksichtigung finden.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

16.000,00 Euro

5410201-20601-5221010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Bei einer Entscheidung für die Variante 2 sind in die Haushalte 2023 und 2024 Mittel in Höhe von ca. 18.000 EUR für die Umrüstung der Abschnitte 2 und 3 einzustellen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen