Vorlage - OD-042/2022
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Sachverhalt:
In der Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur Zielabfrage gemäß Art. 12 bzw. 13 des Landesplanungsvertrages wurde mitgeteilt, dass die Vereinbarkeit mit dem Ziel nur hergestellt werden kann, wenn ein gesamtstädtisches Konzept zur Einzelhandelsentwicklung erarbeitet und beschlossen wird.
Zweck des Konzeptes ist die zukünftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Nahversorgung entsprechend den raumordnerischen Zielvorgaben.
Dieses Konzept wurde erarbeitet und ist Anlage zum Beschluss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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