Vorlage - CH-039/2022
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt eine Erhöhung der Leistungsstunden des Ortsteilbudgets zur freien Verfügung des Baubetriebshofes von 20 Stunden auf 30 Stunden je Ortsteil. Die Deckung des Mehraufwandes soll durch eine Minderung der Leistungen im Bereich __Reinigung__ erfolgen.
Die Gemeinde Chorin hat mit dem Beschluss CH-036/2021 vom 27.05.2021 die Einrichtung von Ortsteilbudgets beschlossen. Ferner wurde beschlossen, dass jeder Ortsteil ein Kontingent von 20 Stunden im Rahmen der Verfügbarkeit der Leistungsstunden des Baubetriebshofes (BBH) zur freien Verfügung erhält. Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin mit Beschluss vom 30.09.2021 den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen (vgl. Beschluss CH-067/2021). Demnach stehen u.a. für die Vor-/Nachbereitung von Veranstaltungen in der Gemeinde Chorin 150 Stunden des Baubetriebshofes zur Verfügung.
Durch einen Vergleich der erbrachten Leistungen für die Vor-/Nachbereitungen von Veranstaltungen in der Gemeinde Chorin durch den BBH in den Jahren 2018 + 2019 wurde festgestellt, dass das Kontingent von 20 Leistungsstunden nicht ausreicht (vgl. Anlage 1). Daher wurde aus einem Ortsteil der Vorschlag unterbreitet, die Leistungsstunden des Baubetriebshofes auf 30 Stunden zu erhöhen.
Hinweise der Verwaltung:
Der Leistungskatalog des Baubetriebshofes 2022 wurde bereits beschlossen (vgl. Beschluss Ch-067/2021). Ist die Erhöhung der Leistungsstunden des Baubetriebshofes im Jahr 2022 gewünscht, ist seitens der Gemeindevertretung Chorin ein Deckungsvorschlag bzw. Minderung der Leistungsstunden in einem anderen Bereich anzugeben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |